Bundesministerium für Justiz

Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig vor für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesminister

In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Mag. Karin Miklautsch (FPÖ, seit 5.5.2005 BZÖ) Bundesministerin für Justiz.

Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen, Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).

Kompetenzen

Das BMJ ist zuständig für:

Organisation

Das BMI ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:

Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.

Historische Entwicklung

Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit

Weblinks

Justiz

See also: Bundesministerium für Justiz, Arbeitsrecht, BZÖ, Bewährungshilfe, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Bundesministerium für Inneres