Bundessicherheitsrat
Im Oktober 1955 wurde vom Kabinett Adenauer der "Bundesverteidigungsrat" gegründet, der 1969 den heute noch gültigen Namen: "Bundessicherheitsrat" (BSR) erhielt.
| Inhaltsverzeichnis |
Aufgabe
Im Jahr 1955 wurden die alliierten Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich aufgelöst (siehe Deutschlandvertrag und Österreichischer_Staatsvertrag), die Bundesrepublik Deutschland tritt der Nato bei und der Warschauer Pakt wird gegründet. In dieser Zeit war der Rat als ein Kabinettsausschuß der Bundesregierung für die Sicherheitspolitik gegründet worden, der so ausgestaltet war, dass sogar in der Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Bildung interministerieller Ausschüsse (Quelle: [1]) vorgesehen waren. Allerdings verengte sich seit den achtziger Jahren seine Bedeutung und das Tätigkeitsfeld beschränkte sich im wesentlichen auf die Rüstungsexportpolitik, die im Grundgesetz (Art. 26, Abs. 2) geregelt ist. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung, 1998, wurde erstmals wieder dem Bundessicherheitsrat mehr Bedeutung zugesprochen:
Die neue Bundesregierung wird dem Bundessicherheitsrat seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik zurückgeben und hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. (...)Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen. Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt. Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen. (Zitiert aus dem Koalitionsvertrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von 1998)
Die stärkere Gewichtung der Lage in den Empfängerländern der Rüstungsexporte hat die Entscheidungen im Sicherheitsrat schwieriger gemacht. Während in den Regierungen vor Kanzler Schröder auf eine einvernehmliche Entscheidung des geheim tagenden und seine Mitglieder zu Verschwiegenheit anhaltenden Rates geachtet wurde, wurden jetzt Mehrheitsentscheidungen eingeführt und immer öfter gelangen auch Tagungspunkte in die Presse.
- Okt 2004: Export von atomwaffentragfähigen U-Booten nach Israel
- Sep 2004: 20 Radpanzer des Typs Fuchs in den Irak
- Apr 2003: Bundesnachrichtendienst (BND) zieht 2006 vom bayrischen Pullach nach Berlin um.
- Dez 2002: Lieferung von Transportpanzer Fuchs nach Israel
- Dez 2001: Militäraktion in Afghanistan (Geschichte Afghanistans) und Bekämpfung des Terrorismus
- Sep 2001: Anschlag auf WTC, Pentagon. Flugzeugabsturz bei Befreiungsversuch der Pasagiere. (Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA)
- Jun 2000: 1.200 Panzerfäusten an Saudi-Arabien
- Okt 1999: Lieferung eines Testpanzers vom Typ Leopard 2 an die Türkei
- Jan 1992: U-Booten nach Taiwan
- Feb 1991: Lieferung von 36 deutschen Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien
Von den laut Rüstungsexportbericht (erster Bericht 1999) etwa 10.000 genehmigungspflichtigen Rüstungsexporten pro Jahr gelangen nur die politisch bedeutsamsten in die Öffentlichkeit.
Mitglieder
Der BSR hat neun Mitglieder: den Bundeskanzler, den Chef des Bundeskanzleramts, die Bundesminister des Äußeren, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz und der Wirtschaft. Nach der Bundestagswahl_1998 ist noch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dazu gekommen.
Gesetzliche Grundlage
Basis für die Kontrolle des Rüstungshandels in der Bundesrepublik Deutschland ist Artikel 26 (2) des Grundgesetzes: "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Die im Grundgesetz vorgesehene nähere Regelung sollen zwei Gesetze gewährleisten: das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (Quelle: [4])
Rechtsgrundlagen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sind das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Rechtsgrundlagen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können) ist neben dem AWG und der AWV die EG-Dual use-VO (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000). Geregelt wird die Kontrolle sensitiver Ausfuhren und Verbringungen (Ausfuhren innerhalb der Gemeinschaft) sowie bestimmter sensitiver Dienstleistungen (technische Unterstützung) und in gewissem Umfang auch der Transithandel. Zuständige Behörde ist für Dual use-Güter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu beachten sind außerdem die EG-Verordnungen zur Umsetzung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen (Embargos) gegen bestimmte Länder. (Quelle [5])
Der Bundessicherheitsrat unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Allerdings kann keine Entscheidung getroffen werden, die einen Beschluss der Bundesregierung erfordert, wenn das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz das so fordern. Dies war z.B. der Fall als über die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Parlament entschieden werden musste.
Organisatorische und politische Einordnung in die Regierungsarbeit
Der Bundesicherheitsrat ist Teil der Bundesregierung und kann deshalb auch nur aus dem Geflecht der Regierungsorgane verstanden werden.
- Bundeskanzler: Der Bundeskanzler leitet die Sitzungen des Bundesicherheitsrates. (Früher war das nicht so. Es ist z.B. bekannt, dass Heinrich Krone ab 1964 Vorsitzender des Bundesverteidigungsrates war). Im Sicherheitsrat wird mit einfacher Mehrheit entschieden, doch bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kanzlers (Quelle: [3]). Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler vom Bundesminister der Verteidigung die Befehlsgewalt über die Bundeswehr, er hat die Richlinienkompetenz und die Möglichkeit des Misstrauensvotums.
- Bundeskanzleramt: In der Abteilung 2 existiert die Gruppe 21, besetzt mit Beamten des Außenamtes (AA), und der Gruppe 22, besetzt mit Beamten des Verteidigungsministeriums (BMVg). In der Gruppe 22 ist auch das Sekretariat des Bundessicherheitsrates angesiedelt.(Quelle: [1]) Ebenfalls im Kanzleramt angesiedelt ist die Stelle des außenpolitischen Beraters des Kanzlers.
- Wirtschaftsministerium: Es wird darauf geachtet, dass die Länder auf der "Länderliste K" (Iran, Kuba, Libanon, Mosambik, Nordkorea, Syrien [Okt. 2004]) laut Zoll-online keinerlei Rüstungsgüter und keine Dual-Use-Güter erhalten.
- Außenministerium: Nach 11(2) Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) dürfen Verhandlungen mit dem Ausland oder im Ausland nur mit Zustimmung des AA, auf sein Verlangen auch nur unter seiner Mitwirkung geführt werden. (Quelle: [2]) Darüberhinaus entscheidet des Außenministerium in Absprache mit den Ausländerbehörden und dem Innenministerium (BMI) über die Visaerteilung.
- Verteidigungsministerium:
- Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Das Ministerium schaut sich die Höhe der Rüstungsausgaben in den Wunsch-Empfängerländern der Rüstungsgüter an und stellt sicher, dass (laut BMZ): "die im Sicherheitsrat getroffenen Entscheidungen die Gefahren, die in einer verhinderten Entwicklung und wachsenden Armut in Entwicklungsländern liegen, ausreichend berücksichtigt" werden.
- Sicherheitskabinett: Es ist eine informelle Runde der Bundesregierung.
- Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags: Offizielle Verbindungen zum Verteidigungsausschuss gibt es nicht.
- Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS): Im Juni 1990 gründete das Bundeskabinett die Akademie. Es hat nach eigenen Angaben die Aufgabe: "die Kenntnisse über den Gesamtkomplex eines "erweiterten Sicherheitsbegriffes" zu vermitteln und zu vertiefen. So sollen Zusammenhänge aufgezeigt werden, die verschiedene Bereiche der Politik berühren." Die BAKS gehört organisatorisch zum Bundesministerium der Verteidigung und versteht sich als Fortbildungseinrichtung für Führungskräften aus Politik und Verwaltung, aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ein Kuratorium aus den Mitgliedern des Sicherheitsrates und ein Beirat, bestimmen die grundsätzliche Ausrichtung, die dann, unter anderem, in einem jährlich stattfindenden, ab dem Jahr 2005 sechs monatigem "Seminar für Sicherheitspolitik" vermittelt wird.
Quellen
- [1] Judith Siwert-Probst: Die klassischen außenpolitischen Institutionen. Kaiser/Eberwein, Deutschlands neuen Außenpolitik, Bd. 4, S. 13-28
- [2] Lisette Andreae, Karl Kaiser: Die "Außenpolitik" der Fachministerien. Kaiser/Eberwein, Deutschlands neuen Außenpolitik, Bd. 4, S. 29-46
- [3] Prof. Dr. Johannes Varwick: Die Entscheidungsstrukturen deutscher Sicherheitspolitik
- [4] AI Deutschland: ZEIT ZUM HANDELN - DIE GESCHÄFTE MIT DER FOLTER STOPPEN
- [5] Rüstungsexportbericht 2002
- [6] Exportkontrollrecht
