Bundesstaatlichkeit
Bundesstaatlichkeit
Dieser Artikel scheint thematisch einem anderen zu gleichen. Hilf mit, die Artikel unter einem Lemma zu vereinigen oder inhaltlich besser voneinander abzugrenzen.
Der Doppeleintrag wird auch unter Artikel zum gleichen Thema diskutiert. Vermerke dort bitte auch Hinweise auf andere Diskussionen zur Problematik und streiche erledigte Einträge, um die Liste aktuell und übersichtlich zu halten! Sollte sich wirklich kein Eintrag auf besagter Seite befinden, füge ihn bitte hinzu!
Der Doppeleintrag zum Artikel Bundesstaatlichkeit befindet sich unter Föderalismus. –Flominator 17:09, 25. Mai 2005 (CEST)
Ein Bundesstaat ist ein Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat.
| Inhaltsverzeichnis |
Charakteristika von Bundesstaaten
Für Bundesstaaten ist charakteristisch, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige rechtliche, politische und territoriale Kompetenzen verfügen und die Gliedstaaten gegenüber dem Bund zur Bündnistreue verpflichtet sind.
Sie haben ein Selbstbestimmungsrecht im Bereich ihrer Zuständigkeit und eine Verfassungsautonomie im Rahmen der Bundesverfassung. Sie haben auch Einfluss auf die Bundespolitik, den sie durch ein Bundesorgan, wie beispielsweise den Bundesrat in Deutschland oder das Repräsentantenhaus in den USA, geltend machen können.
Kompetenzverteilung
Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen
- sachlicher Kompetenzverteilung, d.h. die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt:
Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Geldpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
- funktionaler Kompetenzverteilung, d.h. die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung:
Der Bund erarbeitet z.B. Gesetze und die Gliedstaaten führen die Gesetze aus.
Entstehung und Beispiele
Bundesstaaten können auf zwei Arten entstehen: 1. Ein Zusammenschluss bislang selbstständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (siehe Schweiz) 2. Auflockerung und Zerteilung von bisherigen Zentralstaaten.
Beispiele für Bundesstaaten sind die Schweiz, die USA (sie entsprechen der ersten Entstehungsart), Österreich, Belgien (diese beiden entsprechender zweiten Entstehungsart) und die Bundesrepublik Deutschland.
Regeln bundesstaatlicher Politik
Neben den bundesstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes gibt es auch eine Reihe von verfassungsrechtlicher Regelungen, die Vorgaben über das Zusammenwirken von Bund und Ländern treffen z.B.
- Die Regelung der verfassungsmäßigen Homogenität von Gesamtstaat und Gliedstaaten. Diese besagt, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaaten entsprechen müssen. Dadurch ist den Ländern der Regierungstyp einer repräsentativ-parlamentarischen Demokratie vorgeschrieben.
- Die Bestimmung „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31 GG) hat zur Folge, dass immer dann, wenn für einen Lebensbereich oder Sachverhalt eine bundesstaatliche Regelung besteht, diese Vorrecht vor einer landesrechtlichen Regelung hat. Bei Widersprüchen setzt das Bundesrecht die landesrechtliche Regelung außer Kraft.
