Bundessteuer (Deutschland)
Das Aufkommen der sog. Bundessteuern steht gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz dem Bund zu. Er kann sämtliche Regelungen hierzu festlegen.
Zu den Bundessteuern gehören:
- Zoll,
- Mineralölsteuer,
- Stromsteuer,
- Tabaksteuer,
- Branntweinsteuer,
- Kaffeesteuer,
- Schaumweinsteuer,
- Alkopopsteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- Versicherungsteuer,
- Teesteuer (gibts nicht mehr),
- Kapitalverkehrsteuer (gibts nicht mehr),
- Wechselsteuer (gibts nicht mehr).
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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