Bundestagswahl 1949
Hintergrund
thumb|200px|right|Stimmenverteilung 1949 200px|thumb|left|Bundestagswahlzettel 1949
Die Bundestagswahl am 14. August 1949 war die erste Bundestagswahl überhaupt und - nach den Wahlen zu den Landtagen in den Jahren seit 1946 - die erste freie Wahl auf deutschem Boden seit 1932.
Der Zweite Weltkrieg war verloren, Deutschland infolgedessen geteilt, so dass die Wahl nur in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland stattfand, deren Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkündet worden war. Der Parlamentarische Rat hatte sich nicht darauf verständigen können, Grundlagen für das Wahlverfahren in die Verfassung aufzunehmen. Er hatte stattdessen ein "Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland" beschlossen, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den Militärgouverneuren vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten.
Nach diesem Wahlgesetz wurden die Mandate auf Länderebene verteilt. Die 5%-Hürde galt nur landesweit, was deren Wirkung erheblich begrenzte. Um in den Bundestag einzuziehen, brauchte eine Partei nur in einem Land 5% der Stimmen zu erzielen oder einen Wahlkreis direkt zu gewinnen. Das spätere System der Erst- und Zweitstimmen gab es 1949 noch nicht. So waren im ersten Bundestag 9 Parteien mit Abgeordneten vertreten; dazu gehörten ihm ein Vertreter der Südschleswigschen Wählervereinigung und drei unabhängige Abgeordnete an. Insgesamt gehörten nach amtlicher Darstellung zum ersten Bundestag (einschließlich der Berliner) 410 Abgeordnete. Das von Fritz Sänger herausgegebene Handbuch des 1. Bundestages weist allerdings nur 402 Abgeordnete aus. Die hohe Wahlbeteiligung von 78,5 % wurde politisch auch als Zustimmung des Wahlvolkes zum Grundgesetz gewertet, über das nur die Landtage abgestimmt hatten.
Endergebnis
Das Ergebnis (nach den Angaben des Bundeswahlleiters) lautete:
| CDU/CSU: | 31,0 % | 141 Mandate *) | |
| SPD: | 29,2 % | 136 Mandate | |
| FDP: | 11,9 % | 53 Mandate | |
| KPD: | 5,7 % | 15 Mandate | |
| Bayernpartei (BP): | 4,2 % | 17 Mandate | (20,9% in Bayern) |
| Deutsche Partei (DP): | 4,0 % | 17 Mandate | (in vier Bundesländern über 5%) |
| Zentrum: | 3,1 % | 10 Mandate | (8,9% in Nordrhein-Westfalen) |
| Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV): | 2,9 % | 12 Mandate | (14,4% in Bayern) |
| Deutsche Konservative Partei - Deutsche Rechtspartei (DKP-DRP): | 1,8 % | 5 Mandate | (8,1% in Niedersachsen) |
| Radikalsoziale Freiheitspartei (RSF): | 0,9 % | 0 Mandate | |
| Südschleswigscher Wählerverband (SSW): | 0,3 % | 1 Mandat | (5,4% in Schleswig-Holstein) |
| Europäische Volksbewegung Deutschlands (EVD): | 0,1 % | 0 Mandate | |
| Rheinisch-Westfälische Volkspartei (RWVP): | 0,1 % | 0 Mandate | |
| Unabhängige: | 4,8 % | 3 Mandate | (jeweils per Direktmandat gewählt) |
- ) CDU 25,2 %, CSU 5,8 %
Durch Übertritte und Nachwahlen verschoben sich Fraktionsstärken im Laufe der Legislaturperiode.
Konsequenzen
Konrad Adenauer, zuvor Präsident des Parlamentarischen Rates, gewählt im Wahlkreis Bonn Stadt und Land, wurde von einer Koalition aus CDU/CSU, FDP und DP zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Kurt Schumacher, Vorsitzender der SPD, gewählt im Wahlkreis Hannover Süd, übernahm den Vorsitz der SPD-Fraktion und führte die stärkste Oppositionsfraktion.
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