Bundesversorgungsgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Versorgung
der Opfer des Krieges
Kurztitel: Bundesversorgungsgesetz
Abkürzung: BVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
FNA: FNA 830-2
Datum des Gesetzes: 27. Juni 1960 (BGBl. I 1960 S. 453)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 20 G v. 21. März 2005
(BGBl. I S. 818)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
 ?
(BGBl. I S. )
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (auch Bundesversorgungsgesetz) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern.

Das Bundesversorgungsgesetz trat in der Bundesrepublik Deutschland am in kraft; in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet fand es vom 1. Januar 1991 an Anwendung.

Anspruch auf und Umfang der Leistungen

Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag eine Versorgung. Die Versorgung umfaßt Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Beschädigtenrente und Pflegezulage, Bestattungsgeld und Sterbegeld, Hinterbliebenenrente sowie Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen.

Aufbau

Weblinks

Das Bundesversorgungsgesetz bei juris.de

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)

See also: Bundesversorgungsgesetz, Abkürzung, Arbeitsentgelt, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesgesetzblatt, Bundesrepublik Deutschland