Bundeszollverwaltung
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Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
thumb|left|Zoll-AbzeichenDie Bundeszollverwaltung ist neben der Bundesforst- und Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Vollzugsdienste haben gefahrenabwehrende (polizeiliche) und strafverfolgende Aufgaben während die fiskalische Verwaltung für die Erhebung der Zölle und Verbrauchsteuern zuständig ist.
framed|right|Verkehrsschild 'Zoll'Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (sämtliche Verbrauchsteuern - Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, usw., inklusive der Biersteuer, die aber dann an die Bundesländer abgeführt wird), sowie Einnahmen der Europäischen Union (99% aller Zölle werden an die EU abgeführt, 1% verbleibt als Aufwandsentschädigung und geht an den Bund). Der Zoll ist zudem für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Außerdem achtet der Zoll auf Waffen- und Drogeneinfuhren und anderen schädlichen Substanzen, verbotenen Gegenstände.
Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in die EU, grenzpolizeiliche Aufgaben, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d.h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und dem BGS/Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.
Finanz- oder Polizeibehörde?
Sowohl als auch. Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit dem Bundesgrenzschutz verwechselt und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt. Hierzu lässt sich sagen: Die Vollzugsbereiche des Zolls kann man als "Finanzpolizei des Bundes" bezeichnen. Diese nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine "Warenpolizei" umzustrukturieren, kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine Bundesfinanzpolizei umstrukturiert werden sollen.
Die fiskalischen Bereiche, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als "Finanzamt des Bundes" vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Aufbau und Struktur der Bundeszollverwaltung
| Gliederung nach Verwaltungsstufen | |
|---|---|
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Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert: Oberste Verwaltungsstufe Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig. Mittlere Verwaltungsstufe Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden. Örtliche Verwaltungsstufe Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bei den Haupzollämtern angesiedelt (Sachgebiet E). | |
| Hierarchische Verwaltungsstruktur | |
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Geschichte
1949 - 2007
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(Die Historie ist noch nicht komplett und wird im Wikipedia:WikiProjekt/Zoll weiter zusammengestellt)
Interessenvertetungen
Die Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die auch ihr Vorhaben Bundesfinanzpolizei lanciert [6].
Siehe auch
Liste der Zollthemen, Liste der Rechtsthemen und -quellen im Zollbereich, Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung, Zollmuseum.
Weblinks
Offiziell
www.zoll.de, www.bundesfinanzministerium.de, www.zollkriminalamt.de, www.zoll-auktion.de, www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de, Küstenwache, Oberfinanzdirektion Hannover, World Customs Organzation (WCO), www.internetzollanmeldung.de, www.grenzbeschlagnahme.de
Inoffiziell und privat
www.zollwaffen.de, Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung, Zollgrenzdienst/Zollgrenzschutz (ZGS) in der Zeit von 1919 bis 1945, www.customscollector.com/customs/germany.htm private Sammlung von Zollabzeichen eines australischen Sammlers, über den DDR-Zoll
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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