Bürgermeister
Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.
In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.
In Württemberg um 1750 war ein Schultheiß der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.
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Deutschland
In größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.
Oftmals ist "Der Bürgermeister" auch die Bezeichnung für die Behörde (Gemeindeverwaltung), deren Leiter der Bürgermeister ist.
In NRW und Niedersachsen war bis 1994 bzw. 1996 der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und übte nur repräsentative Aufgaben aus. Die Funktion eines Hauptgemeindebeamten fiel dem Stadtdirektor / Gemeindedirektor zu (norddeutschen Ratsverfassungen). In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.
Aufgaben
Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:
- Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Stadtverwaltung
- Er bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor
- Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich
Österreich
Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern von den Mitgliedern des Gemeinderates. Eine Ausnahme ist Wien, hier wird der Bürgermeister nicht direkt gewählt, da hier der Bürgermeister zugleich auch Landeshauptmann ist.
Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.
Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz.
In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.
Schweiz
In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister nicht. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Ammann oder Gemeindeammann. Vgl. auch: Landammann
