Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, abgekürzt BZF, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Flugfunk und wird nach bestandener Prüfung von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erteilt.

Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die außerhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist. Das BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands sowie teilweise innerhalb des deutschsprachigen Auslands.

Die Prüfung, die in einer Außenstelle der RegTP abgelegt wird, besteht aus einem theoretischen Teil mit deutschen Multiple-Choice-Fragen (100 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt ca. 280 Fragen), von denen 75% innerhalb von 60 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Hinzu kommt eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein Sichtflug simuliert wird.

Zusätzlich existiert noch das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF), das für den Instrumentenflug notwendig ist.

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