Fallmanagement

Fallmanagement bezeichnet ein Ablaufschema organisierter bedarfsgerechter Hilfeleistung, in dem der Versorgungsbedarf eines Klienten sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert wird.

Das Konzept wurde zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt und fand in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend Eingang in die Interventionsstrategien der sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen. Zuletzt wurde Fallmanagement zum zentralen Hebel der Umsetzung der Hartz IV -Gesetze im Hinblick auf die Betreuung und Arbeitsintegration der ALG-II Empfänger.

Inhaltsverzeichnis

Grundmerkmale von Fallmanagement

Fallmanagement führt zur Zielerreichung grundsätzlich zwei Systeme zusammen:

  1. das individuelle System, in dem durch persönliche Interaktion die Förderung des Selbstmanagements, also ein Empowerment und die Stärkung der Selbstverantwortung des Klienten erreicht werden soll.
  2. das institutionelle System, in dem es um die Koordination von Sach- und Dienstleistungen und den Aufbau von Kooperationsbeziehungen geht, und

In beiden Systemen ergeben sich Handlungs- und Steuerungsbedarfe, die zur Unterstützung des Klienten möglichst effektiv miteinander verknüpft werden müssen.

Die Fallführung auf der "vertikalen", individuellen Ebene verläuft über verschiedene Phasen:

Im "horizontalen", institutionellen System geht es um:

In diesen Feld komplexer Handlungsbedingungen sollen Hilfsbedürftige vor allem mit multiplen Belastungen eine auf ihre individuelle Problemlage zugeschnittene Hilfestellung in Form eines abgestimmten Maßnahmepakets erhalten. Ein wesentliches Element dabei ist die aktive Einbeziehung des Betroffenen in die Planung, Zielvereinbarung und Umsetzung und nicht die "Beplanung" und Verwaltung von Fällen.

Anforderungen an Fallmanager

Die Aufgabe bedarfsgerecht Hilfen in einem komplexen Feld von Kooperation, Maßnahmeplanung und Leistungssteuerung zu organisieren erfordert Fähigkeiten, die in keinem der in Frage kommenden Ausbildungen bisher ausreichend vermittelt werden. Sowohl Mitarbeiter in Sozialverwaltungen als auch SozialarbeiterInnen benötigen zusätzliche Qualifikationen, um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden und dem Druck zwischen verschiedenen Interessengruppen standhalten zu können.

Besonders hervorgehoben werden dabei verschiedene Schlüsselkompetenzen wie:

Wenn der nach Hartz IV vorgesehene Betreuungsschlüssel von 1:75 umgesetzt wird, werden in Deutschland in Kürze bis zu 30.000 Fallmanager benötigt. Um den daraus entstehenden Fortbildungsbedarf zu decken gibt es intensive Bemühungen zur Einrichtung von Lehrgängen und Weiterbildungsangeboten, die bundesweit denselben Standards verpflichtet sind. Dabei ist vorgesehen, die in anderen Handlungsfeldern wie in der Pflege und Gesundheit entwickelten Qualitätsstandards auf das Fallmanagement in der Beschäftigtenförderung zu übertragen. Nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit umfasst eine zertifizierte Fortbildung im Fallmanagement mindestens 210 Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits begonnen, ihre Mitarbeiter in eigenen Fortbildungen zu schulen. Andere Angebote gibt es von Fachhochschulen (z.B. der Fachhochschulen Mainz, Freiburg oder Münster) oder in Weiterbildungseinrichtungen und Instituten.

Fallmanagement in der Praxis

Die Umsetzung von Fallmanagement stößt in der Praxis auf Hemmnisse und Grenzen. Im Gesundheitswesen wurden zuerst im Bereich der Rehabilitation und später auch zur Steuerung von Leistungsketten bei Erkrankung Elemente des Fallmanagement eingeführt. So soll ein übergreifender Rehabilitationsplan erarbeitet werden, in dem die verschiedenen Behandlungsschritte von stationärer bis ambulanter Behandlung integriert sind. Zur Kosteneinsparung und Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen bei Erkrankungen soll im Krankheitsfall der Hausarzt die Fallsteuerung übernehmen. Probleme ergeben sich vor allem daraus, dass zur wirkungsvollen Umsetzung von Fallsteuerungen zusätzliche Kapazitäten freigestellt werden müssten, dass die verschiedenen Systeme z.B. stationärer und ambulanter Therapie noch immer nicht ausreichend verknüpft sind und sich für den Betroffenen Schwierigkeiten ergeben, sobald verschiedene Kostensträger beteiligt sind. Weiterhin bleiben das soziale und berufliche Umfeld ausgeklammert und die Eigeninitiative und Aktivität des Hilfenehmers eher eingeschränkt als gefördert.

Im Bereich der Beschäftigtenförderung im Rahmen der Hartz IV Umsetzung wird das Fallmanagement zunächst mit einem weiteren Anspruch diskutiert. Problemzonen sind aber ebenfalls schon jetzt deutlich erkennbar. Mit Fallmanagement betraute Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit oder den Sozialverwaltungen der Kommunen benötigen für diese Aufgabe weit mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum als für ihre bisherige Tätigkeit. Zusätzliche Qualifizierungen, Supervision und ein unterstützendes Betriebsklima sind unabdingbar, auch Vorgesetzte, die den Sinn und Anspruch des Verfahrens erkennen und unterstützen. In der Querschnittsdimension des Fallmanagement sind Bereiche miteinander zu verknüpfen, zwischen denen es bislang keine Kooperationsstrukturen gibt. Kooperationsnetze zwischen Sozialpartnern der öffentlichen und freien Träger sind in den letzten Jahren erst ansatzweise entstanden und oft weit davon entfernt, über Einzelprojekte überdauernde Kooperationsbeziehungen zu verfügen. Das Angebot an Maßnahmen ist regional nicht immer ausreichend ausgebaut und der Arbeitsmarkt bringt aufgrund der Einführung einer neuen Methode der Betreuung und Vermittlung keine neuen Arbeitsplätze hervor.

Literatur

Weblinks

See also: Fallmanagement, Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld II, Einzelfallhilfe, Empowerment, Evaluation, Gesundheitswesen, Hartz IV, Institution, Interkulturelle Kompetenz