Cash-Flow

Der Cash-Flow bzw. Cashflow, auch Kapitalflussrechnung oder Selbstfinanzierungskraft, ist eine wirtschaftliche Messgröße, mit deren Hilfe man die Zahlungskraft eines Unternehmens beurteilen kann. Er stellt den reinen Einzahlungsüberschuss dar (ausschließlich auf eine Periode bezogene Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen). Ein negativer Cash-Flow wird als Cash-Drain bezeichnet.

Diese Bezeichnung ist nicht mit dem Renditebegriff gleichzusetzten. Vielmehr werden hier die Zahlungsströme betrachtet. Die indirekte Berechnungsmethode stellt auf die Liquidiätsreserven ab. Demnach stellen zahlungsunwirksame Ausgaben wie beispielsweise steuerliche Absetzungen für Abnutzung (AfA) nicht ausgegebene finanzielle Mittel dar, die jedoch bei der Ermittlung des Jahresüberschusses als Kosten berücksichtigt wurden. Um einen derartigen zahlungsunwirksamen Posten ist der Jahresüberschuß auch auf Einnahmenseite (beispielsweise Erhöhung des Unternehmenswertes oder einer Beteiligung, Auflösung von Rücklagen) zu korrigieren:

Inhaltsverzeichnis

Zweck und Herkunft

Im bilanziellen Ergebnis eines Unternehmens sind eine Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise Abschreibungen und Rückstellungen enthalten, die sich nicht auf den realen Zahlungsfluss auswirken. Mit der Kennzahl Cash-Flow versucht man deshalb die wirklichen Zahlungsströme zu ermitteln.

Der um bilanzielle, nicht zahlungswirksame Faktoren bereinigte bilanzielle Erfolg stellt somit den Cash-Flow als zahlungswirksamen, finanziellen Überschuss der Periode dar.

Der Cash-Flow wird insbesondere berechnet, um festzustellen,


Wie viele andere Kennzahlen zur Unternehmensanalyse stammt der Cash-Flow aus dem US-amerikanischen Raum.

Ermittlung

Es gibt zwei grundsätzliche Verfahren für die Ermittlung des Cash-Flow-Wertes, nämlich die direkte und die indirekte Ermittlung.

Direkt

Zur direkten Ermittlung werden alle im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden zahlungswirksamen Ausgaben von den zahlungswirksamen Einnahmen einer Periode subtrahiert. Zahlungswirksam wird des öfteren auch fondswirksam genannt, da sich die Zahlungen auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken.

Indirekt

Zur indirekten Ermittlung wird der bilanzielle Erfolg, in der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis als Vorsteuergröße) herangezogen. Ausgabeneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle Verrechnungsposten sind), wie beispielsweise Abschreibungen, Veränderung der langfristigen Rückstellungen und der Rücklagen sowie außerordentliche (nur temporär angefallene) Aufwendungen werden addiert. Ausgabenneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen und außerordentliche Erträge werden subtrahiert.

Für die externe Betrachtung (speziell im Rahmen der Jahresabschlussanalyse) ist aus Gründen der Praktikabilität zumeist nur die indirekte Cash-Flow-Ermittlung verfügbar.

Für die indirekte Ermittlung des Cash-Flow im Rahmen der Jahresabschlussanalyse gibt es keine offiziell verbindliche Ermittlungsweise. Daher werden oft unterschiedliche Rechenwege verwendet, die zu Verwirrungen führen können. Es ist daher zu empfehlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) empfehlen zudem eine einheitliche Berechnungsform.

Brutto Cash-Flow

Der Cash-Flow in seiner einfachsten Form (auch Brutto Cash-Flow) ist:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Abschreibungen
+/- Veränderungen der langfristigen Rückstellungen (inklusive Pensionsrückstellungen)
(+/- Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklagenanteil)

Netto Cash-Flow und Free Cash-Flow

Da der Cash-Flow nun für Schuldentilgung, Rücklagenbildung verwendet werden kann, müssen weitere abgeleitete Größen ermittelt werden, um festzustellen, wieviel finanzielle Mittel für Investitionen und Dividendenzahlungen zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung des Netto-Cash-Flows und des Free Cash-Flows müssen ausgabenrelevante Aufwendungen nach der Bilanzaufstellung, wie Privatentnahmen und Investitionen vom Cash-Flow abgezogen werden. Zahlungswirksame Erträge, die nach der Bilanzierung getätigt werden (beispielsweise Desinvestitionen), müssen hingegen addiert werden.

Aus dem Brutto Cash-Flow können also folgende Größen abgeleitet werden:

Brutto Cash-Flow
- Steuerzahlungen (nur bei Ermittlung des Brutto-Cash-Flow mit Ergebnis vor Steuern)
- Zinszahlungen (nur bei des Brutto-Cash-Flow mit Ergebnis vor Zinsen) und Tilgungszahlungen
(- Privatentnahmen bei Personengesellschaften)
+/- Rücklagenzuführung/-auflösung
Netto-Cash-Flow
- Investitionen (aus Geschäftstätigkeit: Ersatz- und Erweiterungsinvestionen)
+ Desinvestitionen

Der Free Cash-Flow ist der frei verfügbare Cash-Flow. Er verdeutlicht, wie viel Geld für die Dividenden der Aktionäre bzw. Gesellschafter verbleibt. Die Größe des Free Cash-Flows ist praktisch bilanztechnisch nicht manipulierbar.

Kapitalflussrechnung im Jahresabschluss

Durch die Kapitalflussrechnung wird der Darstellung der Finanzlage des Unternehmens im Jahresabschluss Rechnung getragen.

Kapitalflussrechnung im handelsrechtlichen Konzernabschluss

Konzern-Mutterunternehmen müssen nach § 297 Abs. 1 S. 1 HGB in ihrem Konzernabschluss eine Kapitalflussrechnung publizieren. Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung wurde erst 1997 mit dem KonTraG für börsennotierte Konzerne eingeführt und 2002 auf alle Konzerne ausgeweitet. Da die Kapitalflussrechnung im HGB nicht näher erläutert wird, wurde vom Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee der DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ mit Regeln zur Aufstellung und Offenlegung erlassen, die sich wesentlich an den jeweiligen IAS (IAS 7) und US-GAAP (SFAS 95) orientieren..

Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS und US-GAAP

Das durch die angelsächsischen „Statements of Cash Flows“ geprägte Verständnis bezieht ebenfalls wie Netto- und Free Cash-Flow die Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Unternehmens in die Betrachtung ein. Die vorgeschlagene Kapitalflussrechnung, der auch der DRS 2 im Wesentlichen folgt, wird in drei Cash-Flows gegliedert:

Für Details der Regelung nach IAS/IFRS siehe IAS 7.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

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