Chefarztpflicht
Mit 1. Januar 2005 traten in Österreich die von Gesundheitsministerium auf ASVG-Basis verordneten Neuregelungen bezüglich der Arzneimittelverschreibungen auf Kassenkosten in Kraft. Alle Medikamente wurden in eine neue Einteilung gebracht, chefärztliche Bewilligungen sollten von den niedergelassenen Ärzten per Fax eingereicht werden. Bei der Einteilung in das neue Boxensystem wurden rund 2.500 bisher erstattungsfähige Medikamente der sogenannten No-Box zugeordnet. Laut jüngster ASVG-Novelle heißt das, dass diese Medikamente "bei zwingend therapeutischen Gründen", also in Ausnahmefällen verschrieben und auch erstattet werden können.
Die Einführung der Chefarztpflicht brachte fürs erste ein organisatorisches Chaos mit sich. Aufgrund dessen einigten sich die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger am 20. Januar 2005 auf Änderungen bei der Chefarztpflicht: Die Ärzte müssen künftig zur Dokumentation der chefarztpflichtigen Medikamente kein eigenes Formular mehr ausfüllen, sie erfolgt in der (bereits vorhandenen) Patientenkartei des Arztes. Das als unübersichtlich kritisierte Heilmittelverzeichnis wird bis Juli 2005 neu aufgelegt.
Laut einer jüngsten Umfrage des Linzer market-Instituts im Auftrag der Pharmig lehnt die Mehrheit der Österreicher die Chefarztpflicht kategorisch ab. Zwei Drittel der Ärzte wollen die Chefarztpflicht abgeschafft wissen, nur ein Drittel ist für die chefärztliche Kontrolle. Bei den österreichischen Patienten ist das Votum noch klarer: 40 Prozent unterstützen auf jeden Fall die Forderung, die Chefarztpflicht ersatzlos abzuschaffen, 36 Prozent sind eher dafür. Nur 14 Prozent sind eher dagegen und magere 9 Prozent wollen die Chefarztpflicht beibehalten. Wenig überraschend fällt auch das Urteil der Ärzte zur Chefarztpflicht neu aus: 54 Prozent der befragten Ärzte sehen die neue Regelung sehr negativ, 28 Prozent eher negativ.
