Chemikalien-Registrierung

Das bundesdeutsche Chemikaliengesetz regelt unter anderem die Melde-, Prüf- und ggf. die Kennzeichnungspflichten und damit die Chemikalien-Registrierung bei neuen Stoffen.

Neue Stoffe sind alle Stoffe, die nicht im Europäischen Altstoffverzeichnis (EINECS) registriert sind.

Neue Stoffe werden im ELINCS-Verzeichnis registriert.

Nicht alle neuen Stoffe unterliegen der Anmeldeverpflichtung, Ausnahmen sind für Polymere, für Stoffe in der wissenschaftlichen Forschung, für Stoffe in der verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung und bei Mengen unter 10 kg jährlich möglich.

Das Chemikaliengesetz sieht in abgestufter Form Anmeldungen für jeden neuen Stoff vor, der in Mengen von mehr als 10 kg pro Jahr und mehr vermarktet wird:

Entsprechend dieser Abstufung müssen die im Chemikaliengesetz festgeschriebenen Meldearten und –fristen eingehalten werden.

See also: Chemikalien-Registrierung, Chemikaliengesetz, EINECS, Elincs