Chilenisches Antarktisterritorium
Das Chilenische Antarktisterritorium mit dem offiziellen Namen "Territorio Antartico Chileno" ist ein Gebiet auf das der Staat Chile vom 53. bis zum 90. Breitengrad Anspruch erhebt. Der 53. bis 74. Breitengrad wird zusätzlich von Großbritannien und Argentinien und der 74. bis 80 Breitengrad nochmals von Großbritannien beansprucht. Es untersteht verwaltungsmäßig der Region XII Magallanes mit Sitz in Punta Arenas. Chile betreibt weiterhin mehrere Leuchtfeuer und Postämter des Postbezirks Punta Arenas.
thumb|250px|Beanspruchtes Antarktisgebiet von Chile, Dekret 1747 vom 6. November 1940
Chile stützt seine Ansprüche durch den Hinweis auf die historische Kontinuität, auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die verwaltungsmäßigen Einrichtungen in diesem Gebiet und dem wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland die Fortsetzung der Anden sei.
Mit dem Decreto Supremo No. 1747 vom 6. November 1940 erklärte Chile seine Ansprüche auf den obengenannten Antarktisbereich.
Momentan besitzt Chile 10 Basen bzw. Refugien in seinem beanspruchten Antarktis-Bereich:
Liste der Basen und Refugien nach ihrem Einrichtungsjahr:
- Base Capitán Arturo Prat (1947)
- Base Libertador Bernardo O´Higgins (1948)
- Base Pedro Aguirre Cerda (1955)
- Base Gabriel González Videla (1957)
- Subbase Yelcho (1962)
- Refugio Comodoro Guesalaga (1963)
- Centro Meterológico Presidente Frei (1969)
- Refugio Spring INACH (1973)
- Base Teniente Rudolfo Marsh (1980)
- Base Teniente Carvajal (1985)
Die Provincia de Antártica Chilena umfasst die Kommunen Navarino und Antártica. Es leben momentan etwa 3000 Menschen in diesem Gebiet. Die Fläche beträgt 1.269.723 km². Die Provinz-Hauptstadt ist Puerto Williams.
Kategorie:Antarktis
Kategorie:Abhängiges Gebiet
