Common Law

Das Common Law ist das in den anglophonen Ländern teilweise fortgeltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, also neben dem Zivilrecht (Civil Law) auch das Strafrecht und das Öffentliche Recht.

Infolge der Angleichung des Rechts des Vereinigten Königreiches und Irlands an das EG-/EU-Recht besteht in diesen Ländern eine zunehmende Praxis der Kodifizierung bisheriger Rechtsgrundsätze (insbesondere im Strafrecht, um dem Bestimmtheitsgebot und dem Gesetzlichkeitsprinzip Rechnung zu tragen).

Teile des Common Law gelten in ihrer ursprünglichen Fassung noch in zahlreichen Ländern, die früher Kolonien der englischen Krone waren, so z.B. in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland u.a.m. Auch in Südafrika gilt jedenfalls teilweise das Common Law. Doch besteht in Südafrika ein Mischrechtssystem. Das hat historische Gründe: Im Westen Südafrikas hatten sich hauptsächlich Engländer angesiedelt, währenddessen in den östlichen Landesteilen (die vormaligen Burenrepubliken Oranjefreistaat und Transvaal) Niederländer siedelten. Die Niederländer hatten ein anderes Recht: das Roman Dutch Law, das heißt Gemeines Recht holländischer Prägung. Nach der Vereinigung der englischen und holländischen Provinzen entstand ein Mischrechtssystem, das heute auf gemeinrechtlichen Wurzeln beruht, jedoch zunehmend stärker Züge des Common Law hat.

Weblinks

See also: Common Law, Australien, Europarecht, Freistaat (Provinz), Gemeines Recht, Gesetz, Gewohnheitsrecht, Großbritannien und Nordirland, Kanada, Neuseeland