Copyright-Vermerk

Der Copyright-Vermerk (Symbol: ©) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm will der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hinweisen. Hintergrund ist die alte Rechtslage im US-amerikanischen Urheberrecht, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nur noch fakulatitiv.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum u. U. Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein.

Siehe auch

See also: Copyright-Vermerk, Copyright, Symbol, Urheberrecht, Werk, RBÜ