Cotonou-Abkommen
Das Cotonou-Abkommen ist eine Erklärung zur Absicherung des Sonderverhältnisses bzw. der Sonderregeln zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten und regelt besondere Zollkonditionen. Das Abkommen trat als Nachfolger des Lomé-Abkommens - welches am 29. Februar 2000 auslief - am 23. Juni 2000 in Kraft. Es umreißt das zwischenstaatliche Verhältnis der Signaturstaaten im Bereich Entwicklungshilfe, Handel, Investitionund Menschenrechte.
Der Vertrag wurde im Juni 2000 in Benin unterzeichnet. Im Unterschied zum Vorläufer, dem Lomé-Abkommen behandelt es auch Menschenrechte und Staatsführung. 77 Signaturstaaten unterschrieben das Abkommen, das 2002 in Kraft trat.
Das Abkommen sieht vor, die unilateralen Handelspräferenzen, die die EU-Verträge unter dem Lomé-Abkommen mit den AKP-Staaten vorsehen, mit wirtschaftlichen Partnerschafts-Abkommen zu ersetzen, die reziproke Obligationen vorsehen. Gemäß diesem Vertrag gibt die EU den AKP-Exporten nicht nur freien Zugang zu ihren Märkten, sondern AKP-Staaten werden ihren eigenen Märkten für EU-Exporte frei zugänglich machen müssen. Neben der Reziprozität gilt im Cotonou-Abkommen auch die Differentiation, wodurch die am wenigsten entwickelten Länder anders behandelt werden als die besser entwickelten.
Externe Links
Voller Text des Cotonou-Akommens]
Kategorie:Zoll
Kategorie:Europäischer Vertrag
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