Creative Commons

thumb|162px|Creative Commons Logo thumb|88px|"Some Rights Reserved"-Logo thumb|88px|"No Rights Reserved"-Logo Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels welcher Autoren an ihren Werken, wie z. B. Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstypen zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligem Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen die das Werk in die Public Domain stellen, d.h. bei denen auf das Copyright ganz verzichtet wird.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Im Rahmen der 2001 vom Juristen Lawrence Lessig gestarteten Initiative wurden mehrere Open Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright-Recht der USA bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter International Commons: Germany dokumentiert. Creative Commons Austria ist im Aufbau.

Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Fragen stellen lassen:

Daraus ergaben sich 12 Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit "nein" auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit "ja", so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit "ja" und auf die dritte mit "nur bei Verwendung derselben Lizenz" erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.

Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.

Lizenzbedingungen

Die Lizenzbedingen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in 3 Dokumenten bereitgestellt:

Anders als etwa GNU, stellt Creative Commons (CC) nicht "die" Lizenz bereit. Es wird ein Set von verschieden CC-Lizenzen bereitgestellt:

  1. Die Lizenz gilt für ein bestimmtes Werk. Dadurch kann auf die spezifischen Besonderheiten des Werks (Homepage, also Text; Audio, Video, Bild) eingegangen werden. Die Lizenz ist damit sicherer, kann rechtlich nicht so leicht angegriffen werden.
  2. Die Lizenz ist auf ein bestimmtes Rechtssystem angepasst. Ist das Werk amerikanisch, so wird die amerikanische Version angewandt. Ist das Werk deutsch, so wird das deutsche Recht angewandt. Alle staatlichen Versionen der gleichen Lizenz werden vom gleichen Inhalt getragen. Diese sind u. a. Veränderbarkeit, Erlaubnis der kommerziellen Nutzung oder nicht, usw. Dieses Vorgehen ist nötig, da es kein weltweit einheitliches Urheberrecht gibt.
  3. Die Lizenz ist abgestuft. Je nachdem, was der Urheber freigeben will ist die Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte der Urheber etwas dagegen haben, dass sein Buch von einem fremden Verlag millionenfach verkauft wird, ohne dass er auch nur einen Cent vom Verlag erhält. Dann kann er per Lizenz die kommerzielle Nutzung seines Werks ausschließen.

Beispiel für Unterscheidung einer CC-Lizenz

Für Audio-Daten

Die komplizierteste Lizenz ist die Sampling Licence, welche in Zusammenarbeit mit Gilberto Gil entwickelt wurde. Gilberto Gil ist Minister für Kultur in Brasilien und ein berühmter Gitarrist. Es gibt drei Varianten dieser Lizenz:

Die Nutzung zu Werbezwecken wird von allen drei Varianten ausgeschlossen.

Zur Förderung von Entwicklungsländern

Die neueste Lizenz ist die Developing Nations License, welche in von der Weltbank nicht als "high-income economy" eingestuften Ländern Derivate (d.h. Veränderungen und Verarbeitungen) jeder Art erlaubt. User von Industriestaaten sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das alleinige Leserecht zu.

Seit 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für Brasilien, am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für Deutschland und die Niederlande.

Zur Anwendung von Besonderheiten der US-Lizenzgesetze

In den neueren Lizenzen stellt Creative Commons eine Besonderheit des amerikanischen Rechts zur Verfügung: Das sog. "Founders' Copyright" (gilt nur für die amerikanische CC-Lizenz). Es ist ein noch anwendbares US-Copyright der USA von 1790. Das bedeutet eine Wirkungsdauer von 14 Jahren, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden kann. (Zum Vergleich: das heutige Urheberrecht gilt lebenslang + 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Des Weiteren gibt es in den USA für Firmen die Möglichkeit, 95 Jahre ein Copyright zu besitzen.)

Größtes Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz

Die BBC, die größte öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt der Welt, plant für Herbst 2004 ein riesiges Filmarchiv - Creative Archive - ins Netz zu stellen. Dabei hilft Lessig beim Entwickeln des Lizenzgerüsts: Britische Fernsehgebührenzahler werden die Filme im nichtkommerziellen Rahmen bearbeiten und weiterverteilen dürfen.

Creative Commons wurde 2004 beim Prix Ars Electronica mit der Goldenen Nica in der Kategorie "Net Vision" ausgezeichnet.

Kritik und Vorteile

Es gibt einige Kritik, aber auch Vorteile an Lizenzen des Creative-Commons-Projektes:

  1. Die Juristen-Versionen werden auf die unterschiedlichen Rechtsordnungen der jeweiligen Staaten angepasst (nicht jeder Staat definiert das Urheberrecht gleich).
  2. Alle auf die jeweiligen staatlichen Rechtssystem angepasste Versionen werden jedoch von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese sind in der „für Laien lesbare“ Version zusammengefasst. Folglich ist die „für Laien lesbare“ Version immer gleich, egal welche Staatsversion gilt.

Damit wird das Problem umgangen, dass etwa GNU-Lizenzen haben. Bei GNU gibt es nur eine gültige Version in einer Sprache, die jedoch in allen Rechtsordnungen angewendet werden soll. Da diese Lizenz jedoch aus dem amerikanischem Recht kommt, ergibt deren Inhalt überwiegend nur im amerikanischen Rechtssystem Sinn. Bestimmte juristische Begriffe gibt es beispielweise nicht im deutschen Recht und sind auch nicht übertragbar. Folglich ist die GNU-Lizenz zumindest in Deutschland teilweise unwirksam.

Siehe auch

Weblinks

See also: Creative Commons, 1790, 2001, BBC, Copyleft, Copyright, Freie Software, GNU FDL, GNU General Public License, Gemeinfreiheit