Datenverarbeitung im Auftrag
Die Datenverarbeitung im Auftrag dient der datenschutzrechtlichen Absicherung von Outsourcing. Dabei verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung beim Auftraggeber.
Voraussetzung ist ein Vertrag mit folgenden Regelungen:
- Umfang der Datenverarbeitung
- verwendete Programme(-versionen)
- Datenschutz und -sicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers (Sicherheitskonzept)
- Weisungsbefugnis des Auftraggebers bei allen datenschutzrelevanten Sachverhalten
Die in den Vertrag festgeschreibenen Datenschutz- und Sicherheitsstandards müssen vom Auftraggeber kontrolliert werden.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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