DDR-Bürger

Der DDR-Bürger war ein Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik (kurz DDR).

Die DDR-Staatsbürgerschaft wurde nur von sehr wenigen Staaten nicht anerkannt, darunter von der Bundesrepublik Deutschland. Für sie waren die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Alleinvertretungsanspruch) und hatten beim Betreten der BRD gesetzlichen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft derselben. 1990 schließlich erkannte auch die BRD die DDR an, da sonst der Staatsvertrag (Einigungsvertrag) nicht hätte zustandekommen können.

DDR-Bürger wurden in der BRD umgangssprachlich auch DDRler oder Zonis (nach der ehemals sowjetisch besetzten Zone Deutschlands) genannt. Der Begriff Ossi wurde erst nach der Maueröffnung gebräuchlich. Beide Begriffe werden teilweise abwertend oder scherzhaft verwendet und empfunden.

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