DDR-Justiz
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Justizsystem der DDR
Die sozialistische Justiz der DDR wurde von der SED stets wachsam und misstrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet, das die uneingeschränkte Machtausübung der SED nur einschränkte. Bei besonders wichtigen Strafverfahren griff die SED auch insoweit in die Rechtsprechung ein, dass die Staatsanwaltschaft Urteilsanträge der Staats- und Parteiführung zur Genehmigung vorlegte.
Die Geringschätzung des Rechts zeigte sich auch in der Besetzung der Posten des Justizministers und des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR mit Vertretern von Blockparteien. Die entscheidenden Posten in der zweiten Reihe wurden aber mit treuen SED-Genossen besetzt.
Besonderer Wert wurde auf die Auswahl "bewusster Genossen" für die Justizlaufbahnen Richter und Staatsanwälte gelegt. Sie sollten zunächst in der Volkswirtschaft bei einer Berufsausbildung oder einem Vorpraktikum Lebenserfahrung sammeln und wurden dann an an die wenigen Jurastudienplätze der Universitäten delegiert. Das Jurastudium gehörte zu den am stärksten reglementierten und politisch-ideologisch ausgerichteten Studiengängen in der DDR. In den Anfangsjahren der DDR wurden so genannte Volksrichter in Kursen ausgebildet, um die belasteten Nazijuristen schnell zu ersetzen. Dies schloss allerdings nicht eine DDR-Justizkarriere als schnell angepasster Nazirichter aus, blieb aber im Gegensatz zur Bundesrepublik die Ausnahme. So war der erste Präsident des Obersten Gerichts, Kurt Schumann, zuvor NS-Kriegsgerichtsrat. Die Richter "mit einer gefestigten sozialistischen Persönlichkeit und festem Klassenstandpunkt" wurden jeweils für vier, später für fünf Jahre auf Vorschlag des Justizministers von der örtlichen Volksvertretung (Rat des Kreises beziehungsweise Bezirkes), Richter am Obersten Gericht von der Volkskammer) gewählt, was in der Praxis auf eine Ernennung hinauslief, da kaum jemand abgelehnt wurde. Aufgrund dieser Praxis waren die Richterstellen nicht übermäßig begehrt. Wer als Richter mit seiner Rechtsprechung unangenehm auffiel, schied zum nächsten Wahltermin aus dem Richteramt aus oder wurde (sehr selten) abberufen und durfte beispielsweise als einer der zahlreichen Justiziare in einem Betrieb oder einer Behörde arbeiten. Ebenso wurden Schöffen und Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen gewählt.
Zum Ende der DDR gab es zuletzt etwa 530 Rechtsanwälte, die seit 1953 meist in Kollegien zusammengefasst waren. Einzelzulassungen waren sehr selten (etwa 20 republikweit!) und wurden meist für Rechtsanwälte auf Spezialgebieten wie insbesondere Staatsdelikten (Republikflucht, Ausreisen etc.) vergeben. Rechtsanwalt war ein privilegierter Beruf mit recht hohem Einkommen bei relativer Selbständigkeit. Bis in die 1950/60er Jahre herrschte in der Justiz eine große Anwaltsfeindlichkeit, die Pflichtverteidiger hatten in Strafverfahren keine echte Einwirkungsmöglichkeit. Der Rechtsanwalt blieb grundsätzlich ein Fremdkörper im sozialistischen Rechtssystem der DDR. Eine Sonderstellung hatte der DDR-Bevollmächtigte für humanitäre Fragen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Vogel, inne mit Anwaltszulassung in Ost- und Westberlin, der seine Honorare nur von der Bundesrepublik (in DM) bekam. Eine Sonderrolle spielte auch der Strafverteidiger und Publizist Prof. Friedrich Karl Kaul, der als Rechtsanwalt zur Verteidigung von Linken scharfzüngig vor bundesdeutschen Strafgerichten auftrat. Er war auch Leiter der Rechtsratgebersendung "Fragen Sie Professor Kaul" beim Fernsehen der DDR. Ein zu DDR-Zeiten bekannter Rechtsanwalt in Berlin war Dr. Friedrich Wolff. Er war Pflichtverteidiger in vielen politischen Prozessen in der DDR, so bei den Schauprozessen in Abwesenheit gegen Politiker der Bundesrepublik mit Nazivergangenheit vor dem Obersten Gericht der DDR: gegen Theodor Oberländer (1960) und Hans Globke (1963). Er verteidigte nach 1990 u. a. Erich Honecker, Hans Modrow und Werner Großmann (Funktionär in verschiedenen Berufsverbänden). Letzterer war auch Nachfolger Kauls mit der Fernsehsendung "Alles was Recht ist" wurde. Während der Wende 1989/1990 engagierten sich einige Rechtsanwälte in den politischen Parteien und Organisationen: Gregor Gysi, Lothar de Maizière, Wolfgang Schnur, Rolf Henrich und Peter-Michael Diestel (damals Betriebsjustiziar bei Leipzig).
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war in der DDR, neben Polizei und Zoll, ein eigenes Untersuchungsorgan gemäß dem Volkspolizeigesetz. Die Hauptabteilung (HA) 14 hatte eigene Vernehmer und U-Haftanstalten bei jeder Bezirksverwaltung. In der Strafvollzugseinrichtung (StVE) Bautzen II hatte das MfS zur abwehrmäßigen Sicherung des Objektes besondere Zugriffs- und Aufsichtsrechte gegenüber den politischen Gefangenen, so dass oft die Bezeichnung "Stasi-Knast" verwendet wurde. Bautzen II unterstand aber auch - wie alle Strafvollzugsanstalten der DDR - dem Ministerium des Innern. Das Personal bestand aus Angehörigen der Deutschen Volkspolizei.
Besonderheiten des DDR-Rechtswesens waren die ab 1963 gebildeten Konflikt- und Schiedskommissionen (nach dem sowjetischen Vorbild der Kameradschaftsgerichte), die eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung zur Beilegung einfacher Streitigkeiten anordnen konnten. Außerdem war für Anliegen der Bürger das Eingabenwesen mit der Einzelentscheidung auf Grundlage des Eingabengesetzes stark ausgebaut, nachdem 1952 die als "bürgerlich" geltende Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeschafft wurde. Neue Ansätze einer sozialistischen Verwaltungsgerichtsbarkeit beim Obersten Gericht traten erst im Juli 1989 in Kraft, wurden aber nicht mehr praxiswirksam. Im Sachenrecht der DDR nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) war die Trennung zwischen dem privat errichteten Gebäude und dem Grundstück (Volkseigentum) möglich, was nach der Wende 1989 bzw. der Wiedervereinigung zu rechtlichen Problemen mit den Alteigentümern führte. Meist konnten aber die Gebäudebesitzer das Grundstück preiswert dazu kaufen (so genanntes Modrow-Gesetz vom 07. März 1990). Da es keinen nennenswerten Grundstücks- oder Wohnungsmarkt gab (nur Zuweisung oder Tausch), spielten Grundbuch- und Immobilienrecht kaum eine Rolle. Generell waren die Vermögensstreitigkeiten nicht so bedeutend wie heute, da die materiellen Unterschiede zwischen den Menschen nicht so groß waren. Ehescheidungen waren einfach (ohne lange Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Ex-Ehepartner) und billig möglich, daher hatte die DDR auch eine der höchsten Scheidungsraten weltweit, aber auch eine der höchsten Heirats- und Wiederheiratsraten.
Inwieweit das Pauschalurteil Unrechtsstaat DDR gerechtfertigt ist, ist weithin strittig. Im Bereich des politisch motivierten Strafrechts herrschte Willkür, insbesondere in den Jahren des Kalten Krieges. Typische Staatsdelikte mit großen Interpretationsspielräumen ("Gummiparagaphen") durch Richter und Staatsanwälte waren z. B. "Sabotage", "staatsfeindlicher Menschenhandel" bzw. "staatsfeindliche Hetze" (§§104, 105, 106 DDR-StGB)"Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten" (§249 DDR-StGB), "Staatsfeindliche Hetze" (§213 DDR-StGB), "Rowdytum" oder "ungesetzliche Verbindungsaufnahme" (§§215, 219 DDR-StGB). Das "Recht auf den gesetzlichen Richter" war durch Polizei und Stasi manipulierbar durch den besonderen Gerichtsstand des Ortes der Untersuchungshaft. Höhere Gerichte hatten das Recht, jede Strafsache an sich zu ziehen, und öffentliche Geschäftsverteilungspläne waren an den Gerichten unbekannt. Im Bereich des Zivilrechts, beispielsweise im Familien- und Scheidungsrecht, herrschte hingegen eine weitgehend vorhersehbare Justiz. Die außergerichtlichen betrieblichen Konflikt- und gesellschaftlichen Schiedskommissionen zur Regelung einfacher Rechtsstreitigkeiten hatten durchaus wegweisenden Charakter. Die Schöffen hatten eine gleichberechtigte Stellung zu den Berufsrichtern. Ebenso war die DDR-Gesetzgebung hinsichtlich der Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB-BRD) oder der Strafbarkeit der Homosexualität (§ 175 StGB-BRD) recht fortschrittlich. Erst 1987 wurde die Todesstrafe in der DDR abgeschafft, allerdings schon lange vorher nicht mehr vollstreckt. Hingegen hatte das formalisierte Eingabenwesen mit seinen nicht öffentlich nachprüfbaren Einzelentscheidungen eher Willkürcharakter. In der Rechtswissenschaft war ein Meinungsstreit mit einer Vielfalt von Kommentarliteratur weitgehend unbekannt, die Gesetzestexte waren kurz und auch für Laien gut verständlich. Es gab jeweils ein Lehrbuch und einen Kommentar zum Gesetzestext, herausgegeben vom Justizministerium, und dies musste zur Ausbildung reichen. Aktuelle Debatten wurden ansatzweise in der offiziösen Monatsschrift "Neue Justiz" (einzige juristische Fachzeitschrift in der DDR) geführt.
Eine unabhängige Justiz mit vermeintlich neutralen Richtern als Teil eines bürgerlich-demokratischen Systems der Gewaltenteilung hat es in der DDR nie gegeben. Viele Richter waren zugleich Abgeordnete in der Legislative. Das Oberste Gericht galt als Parlamentsorgan der Volkskammer. Andererseits bestand gegenüber Gesetzen der Volkskammer kein richterliches Prüfungsrecht. Die Gewaltenteilung war auch nicht beabsichtigt, da es dem sozialistischen Staatsverständnis vom "demokratischen Zentralismus" völlig widersprach. Vielmehr war die Justiz nur eines der Machtmittel der SED zum Aufbau des Sozialismus in der DDR.
Organisation und führende Juristen
Justizminister: Vorläufer Deutsche Zentralverwaltung für Justiz 1946-49) Max Fechner (1949-1953), Hilde Benjamin (1953-67, SED), Kurt Wünsche (1967-1972 und 1990, LDPD), Hans-Joachim Heusinger (1972-1990, LDPD),
- Staatssekretär: Herbert Kern (ab 1973, SED), zuständig für Kaderfragen und Gerichte
- Stellv. Minister: Stephan Supranowitz (1972-82, SED), zuständig für Gesetzgebung und Wirtschaftsrat
- Stellv. Minister: Hans Breitbarth (NDPD), zuständig für Organisation und Verwaltung
- Hauptabteilung Militärgerichte, Generalmajor Günter Kalwert (ab 1962)
Gerichtsstruktur:
- Oberstes Gericht der DDR in Berlin (jetzt Landgericht Berlin 2. Instanz/ Amtsgericht Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17), Anleitung der unteren Gerichtsinstanzen mit Richtlinien (mit Gesetzeskraft), internen Berichten, Thesen, Orientierungen und Standpunkten zur einheitlichen Rechtsanwendung in der Justiz, dies wurde den Richtern durch die Direktoren der Kreis- bzw. Bezirksgerichte in wöchentlichen Sitzungen vermittelt;
Präsidenten: Kurt Schumann (1949-60, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960-86, CDU), Günther Sarge (1986-1989, SED) Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949-1953); 1. Vizepräsident Günther Sarge (1977-1986)
- Bezirksgerichte in allen 16 Bezirksstädten inklusive Berlin
- Kreisgerichte bzw. Stadtbezirksgerichte (hier waren auch die wenigen Gerichtsvollzieher angesiedelt)
Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gericht der DDR, Berlin
- Generalstaatsanwälte: Ernst Mehlsheimer (1949-1960, SED), Josef Streit (1962-1986), Günter Wendland (1986-1989), Harri Harland (1989/1990), Hans-Jürgen Joseph (1-6/1990); Stellvertretende Generalstaatsanwälte: ab 1990 u. a. Peter Przybylski (langjähriger Pressesprecher/ Staatsanwalt für Öffentlichkeitsarbeit, u. a. in DFF-Fernsehsendung "Der Staatsanwalt hat das Wort"); Prof. Lothar Reuter
- Bezirksstaatsanwaltschaften
- Kreisstaatsanwaltschaften
Militärkollegium beim Obersten Gericht der DDR: Vorsitzender Günther Sarge (1963-1977), zuständig für MdI, MfNV und MfS
- Militärobergerichte in Berlin/ Leipzig/ Neubrandenburg
- Militärgerichte
- Militärstaatsanwaltschaften seit 1956
Staatliches Vertragsgericht beim Ministerrat der DDR (nur für Streitigkeiten zwischen Betrieben, kein Rechtsprechungsorgan): Vorsitzender: Max Herrman Masius (1951-1957, Flucht in die BRD)
- Zentrales Vertragsgericht Berlin
- Bezirksvertragsgerichte
Staatliches Notariat jeweils an den Bezirksgerichten und wenige Einzelnotare
Berüchtigte Strafanstalten (unter Verwaltung des MdI):
- Zuchthaus Bautzen I und II (politische Gefangene), Zuchthäuser Stollberg-Hoheneck (nur Frauen), Brandenburg-Görden
- Fort Zinna, Torgau
- Zuchthaus Waldheim
- Haftanstalt Naumburg für Schwerverbrecher;
- Militärstrafanstalt Schwedt (Oder);
- MfS-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen
Amt für Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR), beim Ministerrat
Bedeutende Gesetzgebung
- Verfassungen der DDR, 1949, 1968 (mit Volksaussprache und Volksentscheid), 1972
- Arbeitsgesetzbuch 1950
- Eingabenverordnung 1953
- LPG-Gesetz 1959
- Familiengesetzbuch (FGB) 1966 (ersetzte den Familienrechtsteil im BGB)
- DDR-Staatsbürgerschaftsgesetz
- Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung 1968
- Zivilgesetzbuch (ZGB), 1976 das das sozialistisch interpretierte BGB endgültig ablöste
- Vertragsgesetz, zuletzt geändert 1982
- sogenanntes Modrow-Gesetz vom 07. März 1990, ermöglichte Hauseigentümern den Grundstückskauf zu günstigen Preisen
Vorsitzende der Gesetzgebungskommission beim Staatsrat: Dr. Hilde Benjamin (1963-1989)
Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat: Staatssekretär Dr. Stephan Supranowitz (1970-72)
Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer: Prof. Wolfgang Weichelt (1967-1990)
Abteilungsleiter Staats- und Rechtsfragen im ZK der SED: Dr. Klaus Sorgenicht (1954-1989) (auch Mitglied des Staatsrates)
Vorsitzender des Rates der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte: Dr. Friedrich Wolff (zugleich Vorsitzender des Berliner Kollegiums 1954-1970, 1984-1988, 1990); Dr. Gregor Gysi (1988-1989)
Vereinigungen
Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ): Präsident: meist der jeweilige Präsident des Obersten Gerichts; Vizepräsidenten: Friedrich Wolff (1985-1990); Generalsekretär: Ulrich Roehl (1976-1990), Zentralvorstand
Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR, Präsident Harry Wünsche (ab 1965 Generalsekretär, 1973-1990 Präsident); Vizepräsidenten: Prof. Herbert Kröger (1965-89)
Auszeichnung: Medaille "Verdienter Jurist der DDR", 1979 eingeführt mit 5.000 Mark Prämie "für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjährige Arbeit in den Organen der Rechtspflege." ausgezeichnet wurden u. a. Hilde Benjamin und Erich Mielke
Juristenausbildung und Forschung
Bis in die 1950er Jahre gab es die althergebrachte zweistufige Ausbildung als Student und Referendar zum Volljuristen mit zwei Staatsexamen, danach folgte die Umstellung zum Diplomjuristen. Es erfolgten über die Jahrzehnte viele verschiedene Versuche die juristische Theorie und Praxis zu vereinen, so dass die Studienordnung häufig geändert wurde. Hochschulausbildung zum Diplom-Juristen in vier Jahren (zzgl. ein Praxisjahr für künftige Richter/ Staatsanwälte): Universitäten mit Juristischer Fakultät beziehungsweise Sektion: Berlin, Jena (Richter und Staatsanwälte), Halle und Leipzig (Wirtschaftsjuristen)
Justizsekretäre (heute Rechtspfleger) wurden an der Juristischen Fachschule in Weimar ausgebildet.
Die sogenannte Juristische Hochschule (JHS) des MfS in Potsdam-Eiche, war die höchste Ausbildungsstätte zur Ausbildung von Stasi-Offizieren, Abschluss Diplom-Jurist. Der juristische Lehrinhalt war dabei eher unbedeutend.
Forschung (Deutsche) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften "Walter Ulbricht" (ASR) in Potsdam-Babelsberg: Rektoren: Herbert Kröger (1955-64), Gerhard Schüßler (1972-1984), Horst Steeger (1984-1990) Ausbildung von Diplom-Staatswissenschaftlern (Mitarbeitern im Staats- und Parteiapparat), Institut für rechtswissenschaftliche Forschung, bis ca. 1960 Ausbildung von sogenannten Volksrichtern, Weiterbildung von Justizmitarbeitern
Zeitschrift Neue Justiz. Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft. Herausgegeben vom Ministerium der Justiz der DDR ab 1949
Literatur
- Karl Wilhelm Fricke: Politik und Justiz in der DDR, Wissenschaft und Politik, Köln 1990, ISBN 3-8046-8568-4.
- Uwe-Jens Heuer (Hrsg.): Die Rechtsordnung der DDR - Anspruch und Wirklichkeit, Baden-Baden 1995, ISBN 3789036315.
- Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995, ISBN 3-86153-069-4.
Links
- http://www.documentarchiv.de/ddr.html
- http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/srd/Forschung/ddr.htm
- Richterausbildung in der DDR [1]
- Militärjustiz [2]
siehe: Waldheimer Prozesse
Kategorie:DDR
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie:Rechtsgeschichte
