De facto

de facto ist ein lateinischer Ausdruck für "nach Tatsachen", "in der Praxis", "tatsächlich".

So wird eine Situation oder ein Umstand dann bezeichnet, wenn er als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt. De jure bezeichnet also den rechtlichen Sollzustand, de facto den tatsächlichen Istzustand.

Beispielsweise ist die Höchstgeschwindigkeit in Deutschland innerorts de jure mit 50 km/h festgelegt, de facto jedoch können im Berufsverkehr einer Großstadt mitunter zu den Hauptverkehrszeiten kaum mehr als 30 km/h erreicht werden.

Diese Begriffe werden aber auch für die Kategorisierung von Staaten verwendet. So ist zum Beispiel Somaliland ein de facto jedoch nicht de jure anerkannter Staat. Im Gegensatz dazu ist Somalia zwar international ein de jure anerkannter, de facto jedoch nicht existenter Staat.

See also: De facto, Berufsverkehr, De jure, Deutschland, Großstadt, Hauptverkehrszeit, Höchstgeschwindigkeit, Institution, Km/h, Latein