Latein im Recht

Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen Recht basiert. Viele lateinische Wendungen sind aber auch Neuprägungen aus jüngerer Zeit, in der neue Ausdrücke genauso gern in Latein ersonnen wurden, wie heute in Englisch, beispielsweise culpa in contrahendo und die nulla poena-Grundsätze. Der Vollständigkeit halber sind auch einige griechische Begriffe genannt.

Literatur

siehe auch

Weblinks


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See also: Latein im Recht, Aberratio ictus, Actio illicita in causa, Actio libera in causa, Actio pro socio, Actus contrarius, Adoption, Aliud, Aneignung, Animus auctoris