Debitorenbuchhaltung
Die Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich mit der Erfassung und Verwaltung der offenen Forderungen einer Organisation. Der hierzu übergeordnete Führungsbereich wird auch als Forderungsmanagement bezeichnet.
Im Gegensatz zur reinen Erfassung der Tatbestände liefert die Debitorenbuchhaltung wesentliche Informationen zur Verbesserung der finanziellen Lage einer Organisation. So werden regelmäßig Außenstände ab einer bestimmten Laufzeit (z.B. > 40 Tage) erfasst, um diese Information für das betriebliche Mahnwesen bereitzustellen. Nach erfolglosem betrieblichem Mahnweg (1. Mahnung, 2. Mahnung mit Kündigungsandrohung, letzte Mahnung einschließlich Verzugszinsen) erfolgt in der Regel die Übergabe der Fälle an die Rechtsabteilung oder externe Rechtsanwälte, die den gerichtlichen Mahnweg übernehmen. Nicht selten kommt es zur Ausbuchung von Forderungen im Rahmen der Debitorenbuchhaltung, insbesondere dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig insolvent ist.
