Deckung (Wirtschaft)

Die Deckung ist die Menge der Werte, aus denen eine Forderung zwangsweise bezahlt werden kann. Wird ein Wert als Deckung benutzt, so spricht man auch davon, dass er belastet ist.

Viele Kreditverträge sind beispielsweise mit Lohn, Lohnersatz- und Sozialleistungen des Schuldners oder einem großen Teil davon gedeckt. Kann oder will der Schuldner dem Gläubiger nicht mehr zahlen, so kann der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber pfänden. Bei solchen Kreditverträgen wird also effektiv zukünftiges Einkommen belastet.

Bei Hypothekenkrediten ist die Deckung ein Gebäude oder Grund und Boden. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, so kann der Gläubiger die Versteigerung erwirken; aus dem Versteigerungserlös wird die Forderung bezahlt.

Bei Aktien ist die Deckung die Aktiva der Aktiengesellschaft abzüglich der Nicht-Aktien-Passiva der Aktiengesellschaft.

Der Wechsel hat eine besondere Form der Deckung: jeder, der auf der Rückseite des Wechsels unterschreibt, verpflichtet sich, in der genannten Höhe Geld zu zahlen, wenn alle vorherigen Unterzeichner nicht zahlungsfähig sind. Das heißt:

Somit ist die Deckung des Wechsels die Anzahl der Unterzeichner mal die genannte Höhe hoch. Ein Wechsel mit genügend Unterschriften, in der Regel mindestens 3, gilt als sicher. Aus diesem Grund werden solche Wechsel oft als werthaltiges Zahlungsmittel akzeptiert. Wechsel sind aber oft nur unter Händlern verbreitet.

Das Bankkonto hat eine recht differenzierte Deckung:

Bankkonten sind als Geldsurrogat oft recht schlecht gedeckt, da folgende Fälle häufig eintreten:

Generell sind Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen neben den jeweils sonst angegebenen Deckungen auch durch ihr jeweils haftendes Vermögen gedeckt. Bei juristischen Personen ist in Deutschland die Deckung oft nicht höher als das Mindeststammkapital von 25000 €. Bei Privatpersonen haftet das gesamte Privatvermögen sowie ein Großteil der des zukünftigen Einkommens in den nächsten 7 Jahren.

Eine Bürgschaft ist eine Form der Deckung, in der ein Bürge erklärt, für einen Schuldner zu zahlen, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Sie ist aus Sicht des Gläubigers vergleichbar mit einer Unterschrift unter einen Wechsel, jedoch erhält oft der Bürge, wenn er eine Privatperson ist, keine angemessene Zahlung für das Tragen des Risikos (beim Wechsel erhält er Waren im Wert des Wechsels).


Kategorie:Bank und Kreditwesen

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