DeCSS
DeCSS ist ein Computerprogramm, das in der Lage ist, den Inhalt einer DVD-Video zu dekodieren, die mit dem Content Scrambling System (CSS) verschlüsselt ist.
Eine Bibliothek namens libdvdcss des französischen VideoLAN-Teams auf Basis von DeCSS wird heute von allen bekannten, quelloffenen DVD-Wiedergabeprogrammen wie MPlayer, VLC oder Xine zur Entschlüsselung von DVDs benutzt.
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Technik
Für einen Bericht über den Ablauf des DeCSS-Hacks siehe den Chaos Computer Club, der CSS als ein "laienhaftes Verschlüsselungssystem" bezeichnet ([1]).
Auch Bruce Schneier, einer der führenden Kryptografen weltweit, nannte CSS "ein sehr schwaches Programm mit einem sehr schwachen 40-Bit-Schlüssel, gestützt auf einen schwachen Algorithmus" (in seiner Aussage im New Yorker DeCSS-Verfahren, vgl. [2]).
Die Motion Picture Association of America (MPAA) gibt in ihrem FAQ eine wenig überzeugende Stellungnahme zu dem Vorwurf, CSS sei leicht zu hacken gewesen: "Es gibt kein perfektes Verschlüsselungssystem, das immun gegen Angriffe ist. Derzeit werden neuere und komplexere Kopierschutzsysteme entwickelt; wir geben jedoch zu, dass entschlossene Diebe versuchen werden, auch diese Schutzsysteme zu umgehen" (vgl. MPAA, DVD FAQ, [3]).
Hintergrund
Der Grund für die Entwicklung des Programms war ursprünglich die Unmöglichkeit, eine Video-DVD unter Linux, BeOS oder BSD abzuspielen, obwohl die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Schließlich verbreitete sich im Oktober 1999 das Programm DeCSS im Internet, mit dem sich CSS umgehen lässt. DeCSS "rät" innerhalb von einigen Sekunden die 400 Zugangsschlüssel. Verwendet wurde es, um DVD-Laufwerke unter GNU/Linux nutzbar zu machen, eine Plattform, die bis dahin wegen ihrer Quelloffenheit von der CSS-Lizenzierung ausgeschlossen war.
Bei DeCSS handelt es sich somit um ein Reverse Engineering zur Herstellung von Interoperabilität, das in den meisten Rechtsordnungen zum damaligen Zeitpunkt legal war (z. B. § 69e UrhG). Mit der Herstellung von nicht autorisierten Kopien hat es nichts zu tun, da CSS diese, wie gesagt, gar nicht verhindert. Selbst wenn private Kopien die Hauptsorge der Industrie wären, so sind diese und damit ihr möglicher Marktschaden auf "natürliche" Weise begrenzt.
Angesichts der Datenmassen (4,7 GB auf einer einlagigen und 17 GB auf einer doppelseitigen DVD) war es äußerst unwahrscheinlich, dass sich viele Menschen den Inhalt einer DVD aus dem Internet herunterladen. Ebenso unwahrscheinlich war es, dass er auf selbst gebrannten DVDs weiterverbreitet wird, da ein Rohling damals etwa 40 bis 50 Dollar kostete, während kommerziell bespielte DVDs für 15 bis 30 Dollar angeboten wurden.
DeCSS wurde von Jon Lech Johansen entwickelt und von ihm unter der GPL veröffentlicht. Der Dokumentarfilm Info Wars zeigt die Kontroverse um DeCCS.
Rechtliche Situation
Die DVD CCA verklagten die Betreiber von Websites, die DeCSS anboten, wegen Verstoßes gegen den Geschäftsgeheimnisschutz und die MPAA diese wegen Verstoßes gegen das Umgehungsverbot von Rechtekontrollsystemen nach dem damals jüngst novellierten US-Copyright-Gesetz von Websites.
In einer ersten Entscheidung im Dezember 1999 lehnte es ein kalifornisches Gericht ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Site-Betreiber zu verhängen. Doch im Januar 2000 revidierte der Richter sein Urteil. Auch ein Gericht in New York gab der MPAA-Klage gegen drei Websites statt.
In Norwegen durchsuchte die Polizei die Wohnung eines mutmaßlich an der Entwicklung von DeCSS beteiligten damals 15-Jährigen und beschlagnahmte dessen Computerausrüstung sowie dessen Mobiltelefon. Im August 2000 entschied ein Bezirksgericht in New York, dass ein weiterer Webseitenbetreiber DeCSS nicht mehr zugänglich machen und auch nicht auf andere Sites linken darf, die es weiterhin anbieten.
Die juristischen Angriffe gegen diejenigen, die DeCSS zugänglich machen, löste eine Welle der Empörung aus. Rechtsgelehrte und Informatiker schalteten sich mit Expertisen gegen die fachlich unsinnigen Vorwürfe ein. Die Kosten der Verteidigung werden von der Electronic Frontier Foundation (EFF) übernommen, die durch die Klage das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gefährdet sieht. Unterstützung kommt auch von Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School, das eine Gefahr darin sieht, dass digitalisierte Inhalte auf diese Weise effektiv dem öffentlichen Diskurs entzogen werden.
Im Mai 2001 ging das New Yorker Verfahren in die zweite Berufungsinstanz. Die Rektorin des Rechtsinsituts der Stanford Universität sprach sich darin für Redefreiheit und den Schutz der Public Domain aus.
Weitere Initiativen wie die Global Internet Liberty Campaign und OpenDVD engagieren sich gegen CSS. OpenDVD wurde von Soft- und Hardwareingenieuren gegründet, die neue und bessere Wege suchen, um DVD industrieweit einzusetzen. Auch sie wollen die Rechte der Urheberrechtsinhaber schützen, aber es auch Konsumenten ermöglichen, eigene DVD-Videos herzustellen und von ihren Fair Use-Rechten Gebrauch zu machen. Zu diesem Zwecke bildete sich das Linux Video and DVD Project (LiViD), das im Februar 2001 das Open Media System vorstellte, mit dem DVDs nun endlich auch unter dem Betriebssystem GNU/Linux abgespielt werden können.
CSS ist ein gutes Beispiel dafür, wie die verschiedenen Regularien ineinandergreifen, um die Interessen der Rechteindustrie zu schützen. Der Content ist ohnehin durch Copyright und darüber hinaus technisch durch das Content Scrambling-System geschützt. Die CSS-Technologie selbst ist durch Geschäftsgeheimnis- und Patentrechte geschützt. Die Lizenzvorschriften legen den autorisierten Nutzern vertragsrechtlich weitgehende Restriktionen auf. Und schließlich untersagt das Verbot von Umgehungstechnologie für technische Schutzmaßnahmen in den neuesten Copyright- und Urhebergesetzen generell die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von DeCSS und ähnlichen Technologien. Das ganze System ist somit fünffach abgesichert. Bezahlen müssen dafür die Kunden, ohne für den höheren Preis auch nur eine Minute Videoinformation mehr zu erhalten. CSS ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass die technologischen, juristischen und politischen Auseinandersetzungen um die Rechtekontrolle in der digitalen Wissensgesellschaft noch ganz am Anfang stehen.
Der Programmierer Jon Lech Johansen wurde für die Entwicklung des Programms vom DVD-Forum verklagt, von den norwegischen Behörden jedoch freigesprochen.
Aufgrund der sich permanent verändernden Rechtslage hat der Linux-Disktributor Red Hat bereits Ende 2002 beschlossen, in seiner Distribution Red Hat Linux nur noch wenige Multimedia-Programme beizufügen.
In Deutschland ist die Umgehung von Kopierschutztechnologien seit der Novellierung des Urheberrechts vom 13. September 2003 gemäß § 95a UrhG illegal; nach geltendem Recht ist in Deutschland sowohl das Anbieten, die Verbreitung und die Verwendung von so genannter "Umgehungssoftware" ebenso strafbar wie Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes.
Vertreter der Musikindustrie recherchieren nach diesen Urheberrechtsverstößen im Internet und mahnen vorgebliche Verstöße mit Streitwerten von 50.000 bis 100.000 Euro ab; für Privatpersonen ist es selbst bei ungerechtfertigten Abmahnungen aufgrund des hohen Streitwertes i. d. R. nicht möglich, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen.
Weitere Informationen dazu finden sich im Content Scrambling System-Artikel.
