Deutsche Bundespost
[[Bild:Mh logo posthorn.jpeg|thumb|Das "Posthörnchen" wurde von Pedro Warnke kreiiert]] Deutsche Bundespost wurde 1947 als Nachfolgerin der Reichspost gegründet. Zwischen 1947 bis 1950 hieß das Unternehmen Deutsche Post. Bis 1989 war die Deutsche Bundespost (DBP) ein staatliches Einheitsunternehmen, beziehungsweise eine Behörde.
Die DBP war nach dem in der deutschen Verwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen (bzw. Landespostdirektion in West-Berlin) einschließlich der gleichgestellten Mittelbehörden, die untere Stufe waren Postämter und Fernmeldeämter.
Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Zentrales finanzpolitisches Ziel ist seit 1924 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost "nach den Grundsätzen der Politik der BRD, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird" und dabei "den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen" ist.
Infolge der ersten Postreform wurde Deutsche Bundespost in drei öffentliche Unternehmen aufgeteilt, die nach der zweiten Postreform privatisiert wurden, es entstanden:
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 01.01.1998 die neu geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die verbleibenden Aufgaben.
Siehe auch:
