Bundeswehr

Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verwaltung.

Bundeswehr
Heer
Deutsche Marine
Luftwaffe

thumb|Schilder an einer Kasernenmauer der Bundeswehr.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Die Bundeswehr soll bis zum Jahr 2010 ihre neue Struktur mit einer Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern einnehmen. Heute (April 2005) hat sie etwa 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. In Zeiten des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten. Dabei handelt es sich um Wehrpflichtige (zur Zeit neun Monate Pflichtdienstzeit), um Berufssoldaten und um Soldaten auf Zeit.

Seit 2001 ist die Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Vorher durften die nur im Sanitätsdienst der Bundeswehr (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) sowie im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Derzeit leisten über 12.000 weibliche Soldaten ihren Dienst in der Bundeswehr. Davon befindet sich etwa die Hälfte im Sanitätsdienst der Teilstreitkräfte. Insgesamt stellen sie damit einen Anteil von 6,2% der Berufs- und Zeitsoldaten. Dabei liegt ihr Anteil in der Marine bei 8,4%, im Heer bei 6,3% und in der Luftwaffe bei 4,9%. (Stand Januar 2005).

Die Bundeswehr nahm nach der Wiedervereinigung rund 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Das Kriegsmaterial der NVA wird zum Teil bis heute weiter genutzt, beziehungsweise wurde verkauft oder verschenkt, so wie Panzer an die Türkei und kürzlich die letzten sechs MiG-29 der NVA-Luftwaffe an Polen.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, rangmäßig ein Viersterne-General, der jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) beziehungsweise der Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Innere Führung

Hauptartikel: Innere Führung

Der Begriff Innere Führung beschreibt die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr, er ist verbunden mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das bedeutet, dass die Grundrechte des Soldaten nur so weit eingeschränkt werden sollen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe: Vorgesetztenverordnung). Anders als Soldaten in vielen Ländern besitzen die Bundeswehrsoldaten das aktive und das passive Wahlrecht. Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft ermöglichen. Die Innere Führung wurde schon beim Aufbau der Bundeswehr praktiziert (unter anderem durch den späteren General Graf Baudissin) und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen. Zuständig für die Umsetzung, Kommunikation nach außen und die Weiterentwicklung ist das Zentrum Innere Führung.

Bundeswehrreform und Transformation

Die Bundeswehr hat sich in ihrer Geschichte immer wieder veränderten Bedingungen anpassen müssen. Während des Ost-West-Konflikts war das Bedrohungspotenzial des Warschauer Pakts bestimmend für die Struktur der Bundeswehr. Nach dessen Ende war deshalb eine Grundreform der Bundeswehr notwendig geworden. Dabei mussten anfangs die mögliche Restbedrohung aus dem osteuropäischen Raum und sich zunächst nur vage abzeichnende neue Aufgaben miteinander in Einklang gebracht werden. Auch die innenpolitische Diskussion in Deutschland, die sich unter anderem zwischen 1990 und 1994 in der so genannten out-of-area-Debatte niederschlug, stand einer schnellen und gründlichen Reform im Wege. Erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr waren die Voraussetzungen gegeben, die Bundeswehr gezielt auf derartige Aufgaben auszurichten. Es blieb jedoch vornehmlich aus innenpolitischen Gründen zunächst bei einer Veränderung in kleinen Schritten.

Nach dem Regierungswechsel 1998 und den Empfehlungen der so genannten Weizsäcker-Kommission wurde der Umbau unter Bundesminister Scharping erheblich beschleunigt. Nicht alle Reformansätze haben sich indes als praktikabel und finanzierbar erwiesen. Die Anschläge des 11. September 2001 und der darauf beginnende militärische Kampf gegen den Terror haben weitere Veränderungen der Reformen erforderlich gemacht.

Inzwischen ist die Erkenntnis erwachsen, dass es nicht mehr möglich ist, einen am Ende der Reform anzustrebenden dauerhaften Sollzustand zu definieren, wie es für frühere Bundeswehrreformen unter den fast statischen Bedingungen des Kalten Krieges typisch war. Eine von Manchen erhoffte gründliche Reform, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt, kann es nicht mehr geben. Die sich schnell verändernde Lage erfordert es vielmehr, dass sich die Bundeswehr zu einer lernenden Organisation entwickelt, die ihre Umwelt kontinuierlich analysiert und sich dem Wandel anpasst. Dieser Prozess trägt die Bezeichnung „Transformation“. Um die Transformation zu lenken, wurde das bisherige Zentrum für Analysen und Studien in ein Zentrum für Transformation umgewandelt.

Der seit 1990 anhaltende Veränderungsprozess bringt für viele Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr erhebliche persönliche Belastungen mit sich. Die Menschen mussten teilweise mehrmals außer völlig neuen Aufgaben auch Standortschließungen, Beschwernisse durch Umzug und Umschulung oder die Veränderung persönlicher und familiärer Planungen bewältigen. Aufgrund dieser Unsicherheit stieg die Zahl von Eingaben der Soldaten an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages deutlich an, ein Indiz für die derzeitige Verunsicherung vieler Menschen in der Bundeswehr.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Bundeswehr

Der ehemalige Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers Berater in technischen Fragen der Sicherheit zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Dieses Amt Blank wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte.

Der Name "Bundeswehr" wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, früherer Wehrmachtsgeneral der Panzertruppe, gewählt.

Die ersten Soldaten der Bundeswehr waren Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.

Obwohl die Bundeswehr sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht sieht, sondern als demokratische Armee aus mündigen Bürgern, geben Benennungen von Kasernen nach Wehrmachtspersönlichkeiten immer wieder Anlass zu Kritik.

Parlamentarisch-politische Kontrolle

Die Bundeswehr untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, einem zivilen Angehörigen der vom Bundestag getragenen Bundesregierung. Der Verteidigungsminister ist der einzige Zivilist, der Soldaten Befehle erteilen kann. Dadurch wird das Primat der Politik, das heißt der Vorrang der Politik gegenüber dem Militär, sichergestellt. Dieses politische Primat erfordert, dass auch in der Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt.

Obwohl die Bundeswehr Teil der Exekutive ist, hat der Bundestag bedeutende Kontrollrechte, und die Bundeswehr gilt als „Parlamentsarmee“. Das Parlament verfügt über Kontrollinstrumente mit gegenüber der Bundeswehr erheblich weiter gehenden Rechten, als es sie für andere Bereiche der Exekutive wie etwa dem Bundesgrenzschutz, der Finanzverwaltung oder den Botschaften gibt. Es handelt sich dabei um die besonderen Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss, um den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und um die Sonderregelungen im Haushaltsrecht.

Der Verteidigungsausschuss

Während der Bundestag in allen anderen Angelegenheiten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Art. 44 Grundgesetz (GG)), kann sich der Verteidigungsausschuss selber zum Untersuchungsausschuss erklären (Art 45a GG). Das erlaubt es den Abgeordneten, jede bundeswehrinterne Sache, der der Ausschuss politische Bedeutung beimisst, mit allen Mitteln eines Untersuchungsausschusses, das heißt ähnlich einer staatsanwaltlichen Ermittlung, zu überprüfen, ohne dass das Bundestagsplenum eingeschaltet werden muss. Dadurch können die zuständigen Parlamentarier die Bundeswehr leichter überwachen, ohne dass die gegebenenfalls notwendige Geheimhaltung verloren geht.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Art 45b GG bestimmt, dass zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen wird. Der Wehrbeauftragte ist also ein Organ des Bundestages, nicht der Bundeswehr oder der Bundesregierung. Er untersucht mögliche Verletzungen der Grundrechte der Soldaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung und berichtet dem Bundestag. Außerdem ist er Petitionsinstanz für alle Soldaten, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihn wenden dürfen.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Sonderregelungen im Haushaltsrecht

Artikel 87a (1) bestimmt: “Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.” Das bedeutet, dass die Stärke und Organisation der Streitkräfte jedes Jahr von neuem durch den Bundestag im Haushaltsgesetz festgelegt werden. Eine ähnliche Regelung gibt es für keinen anderen Bereich der Exekutive. Sie verhindert, dass der Verteidigungsminister die Streitkräfte vergrößert oder sie zu nicht vom Parlament gebilligten Zwecken umorganisiert.

Auftrag

Die Bundeswehr hat gemäß Grundgesetz Artikel 87a Abs. 1 Satz 1 den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“). Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen sind grundgesetzlich Nebenaufgaben, wenn sie auch in den letzten Jahren die Haupttätigkeit der Bundeswehr bilden. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt dabei „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch (Zitat Bundesverteidigungsminister Peter Struck, 2003).

Bündnisfall

Mit dem Bündnisfall regelt das Grundgesetz unter Art. 115 Absatz 3 eine Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Begriff Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach den Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA geklärt.

Die Bundeswehr im Auslandseinsatz

Zunehmend wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 eine Minenräumaktion der Marine nach dem 2. Golfkrieg im Persischen Golf und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 19921996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einsätze nach Massgabe des Art. 24 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht "eingeführt" wurde.

1999 hat die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der NATO-Operation ALLIED FORCE mit etwa 500 Einsätzen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an einem verfassungsmäßig und völkerrechtlich umstrittenen Krieg – dem Krieg gegen Jugoslawien – teilgenommen. Durch den Einsatz wurde das menschenrechtswidrige gewaltsame Vorgehen gegen die überwiegend albanische Zivilbevoelkerung durch offizielle und inoffizielle serbische Kraefte im Kosovo beendet. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz war in der Fachdiskussion stark umstritten. Überwiegend wurde die Intervention als "humanitäre Intervention" und damit als gerechtfertigt angesehen. Die Teilnahme deutscher Streitkräfte an der Operation ist bei Annahme dieses Rechtfertigungsgrundes auch als verfassungsrechtlich zulässig anzusehen: Es lag kein Angriffskrieg vor im Sinne des Art. 26 GG vor und die Teilnahme erfolgte im rahmen eines Systems gegenseitiger und kollektiver Sicherheit, wie art. 24 Absatz 2 GG es verlangt. Es schloss sich diesem Einsatz eine Beteiligung an der KFOR-Mission zum Schutz der Bevölkerung und der im Land tätigen Hilfsorganisationen an. Der Einsatz der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR fußte von Anfang an auf einer Resolution des Sicherheitsrates ( 1244 (1999)). Indirekt ist so auch der Einsatz der Luftstreitkräfte in der Operation Allied Force durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen völkerrechtlich relevant gebilligt worden.

Seit 2001 ist die Bundeswehr auch im Rahmen der Antiterrorkoalition eingesetzt. Ein Marinekontingent überwacht, abgestützt auf Dschibuti, das Seegebiet am Horn von Afrika; außerdem ist die Marine an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Ein Heereskontingent ist in Afghanistan im Rahmen von ISAF aktiv und schützt seit November 2003 im Rahmen der Bildung eines regionalen Aufbauteams den Handel der Stadt Kunduz und Demilitarisierungsprogramme wie DDR (Disarmament, Demobilization and Restauration). Auch die übrigen Teile der Bundeswehr sind an diesen Operationen unterstützend beteiligt. Im Irak sind derzeit keine Soldaten der Bundeswehr eingesetzt, bilden jedoch in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten Polizei- und Milizkräfte der neuen irakischen Sicherheitskräfte aus.

Überblick über Auslandseinsätze der Bundeswehr

Organisation der Bundeswehr

thumb|right|200px|Organisationsbereiche im Geschäftsbereich des BMVg

Allgemeines

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr und ihrer Teilstreitkräfte ist das Eiserne Kreuz.

Teilstreitkräfte (TSK)

Organisationsbereiche (TSK-übergreifend)

Wehrverwaltung

Die Verwaltung der Bundeswehr übernimmt gem. Art. 87b des Grundgesetzes die Bundeswehrverwaltung die sich in den Rüstungsbereich und die Territoriale Wehrverwaltung untergliedert (Organisationsbereiche). Die Bundeswehrverwaltung ist damit beauftragt den materiellen und personellen Bedarf der Streitkräfte zu decken.

Ämter und Dienststellen der Bundeswehr

(Auswahl)

Fuhrpark

thumb|Leopard I Der Fuhrpark ist zwar nicht homogen, jedoch soweit sinnvoll auch relativ einheitlich gestaltet, sofern es sich nicht um Sonderfahrzeuge handelt, beispielsweise Bergungskräne. Auch Fahrräder, Motorräder und Anhänger zählen zum Fuhrpark, auch wenn diese nur in geringer Zahl vorhanden sind. Wesentliche Elemente sind jedoch Panzerfahrzeuge, geländegängige Fahrzeuge und Transportfahrzeuge aller Art.

Weitgehend mit den zivilen Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden mittlerweile durch die Bw FuhrparkService GmbH verwaltet.

Die Bundeswehr unterhält an nahezu jedem Standort KFZ-Werkstätten, in denen permanent ausgebildet wird, sowie Tankstellen. Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen mit Diesel-Motoren ausgerüstet. Für die eingesetzten Modelle wird vom jeweiligen Hersteller eine mehrere Jahrzehnte lange Ersatzteil-Garantie eingefordert. Ebenso ist die in Deutschland ansässige KFZ-Industrie verpflichtet, in Friedenszeiten eine gewisse Prozentzahl an KFZ vorzuhalten, die in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall abgefordert werden können.

Für Informationen über Fahrzeug-Kennzeichen der Bundeswehr siehe Kfz-Kennzeichen (Deutschland).

Liegenschaften

Die Bundeswehr verfügt über zahlreiche Grundstücke und Gebäude. Im Zuge der wiederholten Standortschließungen der Neuzeit wurden jedoch zahlreiche Liegenschaften für eine andere, meist zivile Nutzung frei gemacht oder schlicht still gelegt.

Ausrüstung

Uniform

siehe dort:Uniform (Bundeswehr)

Waffen

thumb|G36 Während der Grundausbildung werden die meisten Rekruten sowohl an Feuerwaffen als auch an Waffen mit Sprengwirkung ausgebildet. Die Standardwaffe der Bundeswehr ist das Sturmgewehr Gewehr 36 (G36), welches das alte Gewehr 3 (G3) weitestgehend abgelöst hat. Dazu kommt die Pistole 8 (P8), der Nachfolger der Pistole 1. Fahrzeugbesatzungen sind teilweise mit der Maschinenpistole 2 (MP2) ausgerüstet, die durch die Maschinenpistole 7 (auch: PDW) ersetzt werden soll. Die Bundeswehr verfügt auch über ein Standard-Maschinengewehr, das Maschinengewehr 3 (MG3). Waffen mit Sprengwirkung sind beispielsweise die Handgranate DM51 oder die Panzerfaust 3.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Bundeswehr

See also: Bundeswehr, 12. Juli, 1950, 1955, 1958, 1960, 1965, 1975, 1976