Deutsche Post der DDR

Die Deutsche Post der DDR (abgekürzt: DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der DDR. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (Postzeitungsvertrieb) auf dem Gebiet der DDR übertragen. Zuwiderhandlungen gegen das Postmonopol wurden mit Sanktionen belegt (Ordnungsstrafmaßnahmen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung, Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren).

Die Deutsche Post war in Direktionen und Ämter gegliedert, außerdem gehörten ein Kombinat Fernmeldebau sowie weitere Institutionen und Bildungseinrichtungen zum Unternehmen. Die DP wurde vom Minister für Post- und Fernmeldewesen geleitet. Ihm waren direkt unterstellt:

Den Leitern der Bezirksdirektionen waren je nach örtlicher Zuständigkeit unterstellt:

Den Mitarbeitern (etwa 130 000) wurden Dienstränge verliehen, sie trugen eine Uniform, die im Verlaufe der Jahre mehrmals geändert wurde. Der Postverkehr wurde in 2.279 Postämtern und 9.586 Poststellen abgewickelt, 1985 wurden 1,273 Mrd. Briefsendungen, 15 Mio Päckchen, 40 Mio Pakete aufgeliefert und 1,317 Mio Orts- sowie 767 Mio Ferngespräche geführt, wobei der Ausstattungsgrad der Privathaushalte mit Fernsprechanschlüssen im Vergleich zu westlichen Industrieländern als gering anzusehen war. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde die Deutsche Post der DDR in die Deutsche Bundespost integriert, nach Abschluss des Privatisierungsprozesses wurde der Name erneut, diesmal als Deutsche Post AG, verwendet.

See also: Deutsche Post der DDR, Amt, Deutsche Bundespost, Deutsche Demokratische Republik, Deutsche Post AG, Kombinat, Nachrichtenbeförderung, Postregal, Postzeitungsvertrieb, Uniform