Deutschland in den Vereinten Nationen
Die Bundesrepublik Deutschland trat ebenso wie die DDR am 18. September 1973 als 133. und 134. Mitgliedsstaat den Vereinten Nationen bei. Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ist das wiedervereinigte Deutschland in den Vereinten Nationen vertreten.
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Gründung der Vereinten Nationen - Feindstaatklausel
Auf der Konferenz von San Francisco 1945 wurde in der Charta der Vereinten Nationen in den Artikeln 53 und 107 definiert, dass gegen Feindstaaten (d. h. Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines der Unterzeichner der Charta waren) Maßnahmen auch außerhalb des Sicherheitssystems der UN eingeleitet werden können. Nach dem Wortlaut der Klausel könnten Deutschland und Japan auch heute noch ohne UN-Beschluss angegriffen werden. Jedoch wird die Feindstaatenklausel nach herrschender Meinung der UN-Mitgliedsstaaten als obsolet und nicht mehr gültig angesehen und bei einer Reform der UN höchstwahrscheinlich gestrichen. Quelle:Presseclub
Situation der beiden deutschen Staaten zu Beginn des Kalten Krieges (bis 1972)
Nach der Einbindung der beiden deutschen Staaten auf den beiden Seiten des Kalten Krieges und der Akzeptanz der Hallstein-Doktrin auch durch die bundesdeutschen Partner bestand keine Möglichkeit, einen der beiden deutschen Staaten isoliert in die Vereinten Nationen aufzunehmen. Jeweils die USA (bei der DDR) oder die Sowjetunion (bei der Bundesrepublik) hätten mit ihrem Veto im UN-Sicherheitsrat eine einseitige Aufnahme verhindert. Nachdem die Bundesrepublik schon im Petersberger Abkommen 1949 das Recht erhalten hatte, sich in internationalen Organisationen zu engagieren, trat die Bundesrepublik einer Vielzahl von UN-Organisationen bei, deren Mitglied man auch ohne UN-Mitgliedschaft sein konnte. So wurde die Bundesrepublik 1950 Mitglied der FAO und 1951 der WHO und der UNESCO. 1952 wurde die Ständige Beobachtermission der Bundesrepublik bei der UNO eingerichtet, die DDR folgte erst 1972. Schon 1960 wurde die Bundesrepublik erstmals in den Exekutivrat der WHO gewählt. 1962 fand die erste UN-Konferenz in der Bundesrepublik statt. Der Beitrittsantrag der DDR 1966 wurde nicht behandelt.
Beitritt (1973)
1972 vereinbarten die Bundesrepublik und die DDR, sich gegenseitig über die Schritte zur UNO-Mitgliedschaft zu informieren. Mit dem Grundlagenvertrag im gleichen Rat ergab sich die Möglichkeit, dass beide Staaten der UNO beitreten. Im Mai 1973 beschloss der Bundestag den Beitritt zur UNO zusammen mit der Ratifikation des Grundlagenvertrages. Am 12. bzw. 15. Juni 1973 beantragten die DDR und die Bundesrepublik die Aufnahme in die UNO. Der UN-Sicherheitsrat empfahl am 22. Juni 1973 die Aufnahme, die am 18. September durch die UN-Generalversammlung beschlossen wurde.
Mitgliedschaft zweier deutscher Staaten in den Vereinten Nationen (1973 - 1990)
Schon am 26. September 1973 sprach mit Willy Brandt erstmals ein deutscher Regierungschef vor der UN-Generalversammlung. 1974 wurde von den beiden deutschen Staaten zusammen mit Österreich ein Übersetzungsdienst eingerichtet. 1977 und 1978 war die Bundesrepublik nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat, 1980 und 1981 die DDR, 1987 und 1988 wieder die Bundesrepublik. 1980 wurde der Botschafter der Bundesrepublik, Rüdiger von Wechmar, Präsident der UN-Generalversammlung, 1987 der Ostdeutsche Peter Florin.
Mitgliedschaft Deutschlands (seit 1990)
Mit der Wiedervereinigung 1990 schied die DDR aus der UNO aus; die Bundesrepublik vertrat nun das vereinigte Deutschland in der UNO. 1992 nahmen erstmals deutsche Soldaten an einem Blauhelmeinsatz in Kambodscha teil. 1994 wurden zwei Deutsche Unter-Generalsekretäre. Im gleichen Jahr wurde zum vierten Mal Deutschland nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat (1995/1996). 1996 wurde in Bonn das Haus Carstenjen eröffnet, in dem zahlreiche UN-Organisationen ihren Sitz nahmen. In den 90er-Jahren nahmen deutsche Soldaten an zahlreichen Auslandseinsätzen teil. 1998 wurde Klaus Töpfer Exekutivdirektor des Umweltprogrammes UNEP und erhielt damit den Rang eines Unter-Generalsekretärs. 2000 wurde der Internationale Seegerichtshof in Hamburg eröffnet. Die Afghanistan-Konferenz auf dem Bonner Petersberg führte zur Bildung einer Übergangsregierung. 2003 und 2004 war Deutschland ein fünftes Mal Mitglied des Sicherheitsrates. Dort hatte die Bundesrepublik im Februar 2003 und dann wieder im Mai 2004 den Vorsitz inne.
Finanzieller Beitrag
Deutschland ist nach den USA und Japan der drittgrößte Beitragszahler der Vereinten Nationen. 9,8 % des UN-Haushaltes (132 Mio. US$) werden von Deutschland getragen.
Ausblick
Seit Anfang der 90er Jahre ist es ein Ziel der deutschen Außenpolitik, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten. Dieses Ziel rückte Ende der 90er Jahre zu Gunsten eines gemeinsamen Sitzes der Europäischen Union in den Hintergrund. Es wurde jedoch schnell klar, dass Frankreich und das Vereinte Königreich nicht bereit sein würden, ihren Sitz im Sicherheitsrat aufzugeben. Seit Beginn dieses Jahrzehnts konzentriert sich die Außenpolitik wieder auf einen eigenen deutschen Sitz. Dieses Ziel rückte in weitere Ferne, als Deutschland sich bei der Diskussion um den Dritten Golfkrieg gegen die USA stellte. Da die USA als ständiges Mitglied einer Änderung der Charta der Vereinten Nationen zustimmen müssen, damit diese in Kraft treten kann, wird in nächster Zeit nicht mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden Änderung gerechnet. Dies wird unter anderem von nicht näher genannten amerikanischen Diplomaten damit begründet, dass die Amtszeit Deutschland als nichtständiges Mitglied 2003/2004 "problematisch" gewesen sei.
Im Zuge der Debatte um eine Reform der UNO einschließlich einer Erweiterung des Sicherheitsrates bemühen sich Außenminister Joschka Fischer und Bundeskanzler Gerhard Schröder seit Anfang 2004 jedoch wieder intensiv um einen ständigen Sitz. Zusammen mit Deutschland verdeutlichten auch Brasilien, Indien und Japan ihren Wunsch nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Gerhard Schröder forderte im Dezember 2004 in Japan sogar ein Vetorecht für die neuen zukünftigen ständigen Mitgliedern, was zu Verwirrungen unter den fünf ständigen Mitgliedern führte. Koizumi (japanischer Regierungschef) unterstützte diese Aussage.
Generell kann man sagen, dass Frankreich, Großbritannien, die Russische Föderation und auch China (sie gehören zu den fünf ständigen Mitgliedern) sowie der Großteil der UN-Vollversammlung einen ständigen deutschen Sitz im Weltsicherheitsrat befürworten, ein Vetorecht jedoch ablehnen.
Die USA äußerten sich noch nicht offiziell zu einem ständigen deutschen Sitz im Weltsicherheitsrat. Die USA haben sich bisher nur für Japan ausgesprochen, möchte aber die zur Diskussion stehenden Vorschläge zur Erweiterung des Rates abwarten, bevor man über neue Mitglieder diskutiert. Wie gering das Interesse der USA an einer Änderung des Status Quo ist, zeigt aber auch die Tatsache, dass man bis dato noch keinen eigenen Vorschlag zur Neugestaltung des Sicherheitsrates eingebracht hat.
Allgemein ist der Debatte anzumerken, dass über die einzig wahre demokratische Lösung noch nicht öffentlich nachgedacht wurde, nämlich über die Abschaffung des Veto-Rechts für die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Die fünf permanenten Mitglieder werden eine Abschaffung des Vetorechts definitiv nicht unterstützen und bei einer Reform des Vetorechts von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.
Kategorie: Vereinte Nationen
Kategorie:Geschichte der Vereinten Nationen
