Diener

Ein Diener ist im herkömmlichen Sinne ein Zugehöriger einer Arbeitschicht, der gegenüber seinem Arbeitgeber oder Dienstherrn bestimmte häusliche Pflichten hat, die dieser nicht ausüben kann bzw. möchte.

Dazu gehören das Vorlegen, Säubern und Bügeln der Kleidung, Rasur, Frisur, Maniküre, der Einkauf sowie diverse Botengänge. Insgesamt alles Tätigkeiten, die vom höherstehenden Subjekt als "nicht standesgemäß" eingestuft werden.

Seit den Zeiten der ersten Früh- und Hochkulturen hat es Hausdiener gegeben, die in der Regel im Abhängigkeitsverhältnis der Sklaverei untergeordnet waren, allerdings auch den sozialen Aufstieg als Freigelassene erlangen konnten.

Ein gewisses Vertrautheits- oder Vertrauensverhältnis und die Einhaltung zeremonieller, höfischer Etikette haben dabei stets eine große Rolle gespielt. Seit der Neuzeit weitgehend in ein Lohnverhältnis umgewandelt, änderte sich an den positiven Aspekten des Dienstverhältnis nicht mehr viel. Das Sprichwort "der Diener seines Herrn" beschreibt jedoch immer noch die zum Teil sklavische Verbundenheit bzw. das Unterwürfigkeitsgepräge.

In der komischen Oper (zum Beispiel Der Barbier von Sevilla) oder der italienischen Komödie (etwa Der Diener zweier Herren) spielen die Diener häufig den komischen, karikierenden Gegenpart zu ihren Herren. Im Theater kehrt er als bevormundender Butler die Verhältnisse auf den Kopf.

Literatur

Weblinks

siehe auch

See also: Diener, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Bote, Carlo Goldoni, Dienst, Einkauf, Etikette, Freigelassene, Frisur