Dienst

Der Ausdruck Dienst (v. althochdt: dionost) bezeichnet:

  1. die berufliche Arbeit, die Erfüllung einer Pflicht (Dienst nach Vorschrift)
  2. ein Arbeitsverhältnis, ein Amt (den Dienst quittieren)
  3. den Tätigkeitsbereich s. z.B.: öffentlicher Dienst
  4. eine bestimmte für einen bestimmten Zweck gegründete Gruppe oder Organisation (Nachrichtendienst, technischer Dienst)
  5. eine Hilfeleistung, Beistand
  6. das Angebot eines Computerprogramms auf einem Host, siehe Netzwerkdienst
  7. einen Dienst in der Telekommunikation
  8. in der gotischen Architektur eine dünne Säule, die einem Pfeiler oder einer Innenwand vorgelegt ist. Sie trägt die Gewölberippen bzw. die Gurtbögen
  9. In der Seefahrt eine Fahrtroute, die von einer Reederei befahren wird, siehe Dienst (Seefahrt)

siehe auch: Diakonie

left|45px|Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.

Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.

See also: Dienst, Arbeitsverhältnis, Architektur, Diakonie, Dienst (Seefahrt), Dienst (Telekommunikation), Erwerbsarbeit, Gotik, Hilfe