Dienst nach Vorschrift
Dienst nach Vorschrift bezeichnet ein Mittel des Arbeitskampfes, insbesondere im öffentlichen Dienst. Während eines bestimmten Zeitraumes verlassen die Mitarbeiter/innen zwar nicht ihren Arbeitsplatz, beachten aber exakt und "übergenau" alle für sie geltenden Dienstvorschriften. Das führt dazu, dass die anfallende Arbeit nicht in der wie sonst üblichen Zeit verrichtet werden kann. Diese Form des Arbeitskampfes ist besonders wirkungsvoll bei Berufsgruppen, die an zentralen Schaltstellen des Arbeitslebens sitzen. Der BGH sah 1973 ein derartiges Verhalten von deutschen Fluglotsen, die als Beamte nicht regulär streiken durften, als rechtswidrig an. In Österreich, Frankreich und Spanien u.a. wird dies von den Fluglotsen auch heute noch als Arbeitskampfform praktiziert.
Aktuell (2004) wollen so Finanzbeamte gegen die verordnete Verlängerung der Wochenarbeitszeit protestieren.
Daneben kann man Dienst nach Vorschrift auch als bewusstes Nachlassen des beruflichen Engagements, als Sinken der "Arbeitsmoral" verstehen. Steigerung ist die "innere Kündigung". Diese kann aber auch leicht mit dem Burn-Out-Syndrom verwechselt werden.
Ein weiteres Mittel des Arbeitskampfes im öffentlichen Dienst stellt der Sick-Out dar.
"Dienst nach Vorschrift" entsteht außerdem in hierarchisch geordneten Systemen durch Überbetonen der Einhaltung von Vorschriften, auch wenn diese unsinnig oder an der entsprechenden Stelle überholt sind. In diesem Fall ist es entweder Resignation - oder Protest gegen die Behinderung des Engagements.
Siehe auch: Rechtspositivismus
