Diplom-Verwaltungswirt
Diplomverwaltungswirt (auch: Diplom-Verwaltungswirt, Abk. Dipl.-Verw.-Wirt) lautet das Berufsbild des Beamten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Eingangsamt ist die Besoldungsgruppe A9, die Amtsbezeichnung lautet anfangs Inspektor, zumeist mit einem beschreibenden Zusatz wie z.B. Verwaltungsinspektor, Stadtinspektor oder Regierungsinspektor.
Diplomverwaltungswirte bilden die mittlere Führungsebene in der Verwaltung.
Zusätzlich wurde in den 1990er Jahren erstmals der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft (VBWL) eingeführt, der die Modernisierung der Verwaltung durch gezielte Anwendung privatwirtschaftlicher Konzepte fördern soll. Hier ist vor allem die Umstellung der kameralen auf die doppische Buchführung in einigen Bundesländern zu erwähnen.
Die Studienabschlüsse werden als Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) und Diplom-Verwaltungswirt (FH) bezeichnet.
Es gelten grundsätzlich die Voraussetzung für die Laufbahn des gehobenen (Beamten-) Dienstes: Fachhochschulreife oder Abitur, dann drei bis vier Jahre Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung; das Studium wird - fachhochschultypisch - von längeren Praxisphasen begleitet, die auch einen Anteil von 50 % erreichen können.
Schwerpunkte des Hauptstudiums können Rechtswissenschaften (Kommunal-, Staats- und Privatrecht), Wirtschaftswissenschaften (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre), verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer (z.B. Psychologie) oder Mischformen (z.B. Bundesbank, Polizei) sein.
Während des Studiums ist der Studierende Inspektoranwärter, d.h. er erhält Anwärterbezüge seines Dienstherrn.
Für Beamte des mittleren Dienstes besteht die Möglichkeit nach einer Wartezeit von mind. vier Jahren, auch ohne Fachhochschulreife den Aufstieg in den gehobenen Dienst anzutreten (Quereinsteiger), womit zumeist eine Verkürzung der Studiendauer einhergeht. Eine Diplomierung ist in diesen Fällen jedoch nur möglich, wenn man den Studiengang regulär absolviert.
Weblinks
- Weitere Infos zum Berufsbild
- Zum Unterschied "Beamtenstudium" und "Freies Studium"
- Berufsbeschreibung "Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH)" des BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit
- Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
