Direktkandidat

Ein Direktkandidat will bei der Wahl zu einer Versammlung, beispielsweise einem Parlament, in einem Wahlkreis nach dem Mehrheitswahlrecht direkt von den Wählern gewählt werden. Im Gegensatz dazu gibt es den Listenkandidat, der über eine Wahlliste gewählt wird, deren Zusammensetzung die Parteien bestimmen.

Bei der Wahl zum Bundestag wird der Direktkandidat mit Erststimme gewählt. Die Person, die in einem Wahlkreis die relative Mehrheit erhält, erhält ein Direktmandat und zieht mit diesem auf jeden Fall in den Bundestag ein. (siehe: Bundestagswahlrecht)


Siehe auch:

See also: Direktkandidat, Bundestag, Bundestagswahlrecht, Bundeswahlgesetz, Direktmandat, Erststimme, Grundmandat, Listenkandidat, Mehrheitswahlrecht, Parlament