Direktmandat
Ein Direktmandat ist ein Abgeordnetensitz, den ein erfolgreicher Direktkandidat erhält.
Die Unterscheidung in Direkt- und Listenmandate ist besonders in Deutschland üblich, da die Abgeordneten des Bundestages jeweils zur Hälfte über (Partei-)Listen und Direktmandate bestimmt werden. Die Direktmandate werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag nach dem Bundeswahlgesetz durch die Erststimmen verteilt.
Nach dem Bundestagswahlrecht kämpfen in jedem Wahlkreis Kandidaten der politischen Parteien und eventuell unabhängige Kandidaten gegeneinander an. Gewählt wird dabei nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, auch wenn die anderen zusammen mehr haben als er.
Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mehrere Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt diese nach der Geschäftsordnung des Bundestages den Gruppenstatus im Bundestag; gehört er einer Partei an, die mehr als fünf Prozent der Mandate errungen hat, bekommt sie Fraktionsstatus.
Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel). Dies war zuletzt 1994 der Fall, als die PDS zwar vier Direktmandate, aber nur 4,4 % der Zweitstimmen erringen konnte.
Die Gesamtzahl der Mandate, die eine Partei erhält, bestimmt sich nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Von den ihr nach diesem Anteil zustehenden Mandaten werden die Direktmandate abgezogen, die übrigen werden mit Bewerbern von der Liste besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustünden, kommt es zu Überhangmandaten.
