Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) ist eine in der Wasserrettung tätige Hilfsorganisation, die im Registergericht in Berlin eingetragen ist. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle befindet sich im niedersächsischen Bad Nenndorf.

right|250px|DLRG Flagge bis 2001

Die DLRG ist eine gemeinnützige, selbständige Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Die DLRG ist die größte freiwillige Wasserrettungsgesellschaft der Welt und Mitglied in der ILS (International Life Saving Federation).

Der auf das Wasser spähende Adler ist das Logo der DLRG und als Markenzeichen genau wie die Wortmarke "DLRG" nach dem Markenrecht im geschäftlichen Gebrauch geschützt.

Inhaltsverzeichnis

Ziel

Das vordringliche Ziel der DLRG ist das Schaffen und Fördern aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.

Dazu bedient sie sich der Ausführung verschiedener Aufgaben, der Aus- und Weiterbildung sowie der Qualifizierung ihrer Mitglieder.

Das Motto der DLRG lautet "Jeder Mensch ein Schwimmer. - Jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer."

Aufgaben

Die Aufgaben der DLRG werden in der Satzung § 2 beschrieben.

[[Bild:DLRG_Kampen.JPG|thumb|250px|DLRG-Station am Kampenener Strand, Sylt]]

Hauptaufgaben

Zusätzliche Aufgaben

Ausbildungen

Die DLRG bildet interessierte Mitglieder zu qualifiziertem Fachpersonal in vielen Bereichen aus. Bei den Schwimmabzeichen gilt grundsätzlich, dass die geforderten Leistungen Mindestleistungen sind.


Vorbereitung auf das Schwimmen und die Wassergewöhnung

Ausbildung zu sicheren Schwimmern

Ausbildung zum Retten und Helfen

Ausbildung zum Tauchen

Ausbildung für den Wachdienst

Ausbildung im Bereich Information und Kommunikation

Ausbildung im Rettungsdienst

Sonstiges

Mitgliedschaften der DLRG

Die DLRG ist

Geschichte

Gegründet wurde der Verein am 19. Oktober 1913 im Leipziger Hotel "de Prusse", im ehemaligen Saal des kaufmännischen Vereins. Anlass war ein Unglück am 28. Juli 1912 in Binz auf Rügen. Hunderte Badegäste und Ausflügler drängten sich auf der 500 m langen Seebrücke und erwarteten die Ankunft des Bäderdampfers Kronprinz Wilhelm. Plötzlich brach die Anlegestelle am Brückenkopf trichterförmig in sich zusammen. Dutzende Menschen stürzten in die Ostsee. Dem schnellen Eingreifen der kaiserlichen Marine war es zu verdanken, dass die meisten Menschen gerettet werden konnten. Aber für 17 Menschen, darunter sieben Kinder, kam jede Hilfe zu spät. Der Skandal: Von den über 100 Zuschauern war fast niemand bereit oder fähig zu helfen, geschweige denn Menschen wiederzubeleben!

Mit 800.000 Mitgliedern und Förderern in rund 2.200 örtlichen Gliederungen ist die DLRG die größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt.

Leistungen

Aufbau der DLRG

Der organisatorische Aufbau der DLRG entspricht im Prinzip der Aufbauorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt auch bei der DLRG die Bundesebene. Die Landesverbände entsprechen weitgehend den Bundesländern mit Ausnahmen Baden, Württemberg, Nordrhein und Westfalen, die jeweils eigene Landesverbände bilden. Die Kreise und kreisfreien Städte spiegeln sich wieder in den Bezirken. Last but not least haben die Gemeinden und Städte ihr Pendant in Ortsgruppen oder Stützpunkten.(Doch nicht jeder Bezirk ist nochmal in Ortsgruppen und Stützpunkte unterteilt)

Bundesebene

Der Bundesverband Auch wenn die Musik an der Basis spielt (dort sind schließlich unsere Mitglieder zu Hause), lässt sich die DLRG leichter von oben nach unten vorstellen. Fangen wir also mit dem Bundesverband an. Seine satzungsgemäßen Organe sind:

Daneben gibt es noch als hauptamtlich geführten Verwaltungs-Unterbau die Bundesgeschäftsstelle.

Bundestagung

Die Bundestagung tritt satzungsgemäß alle vier Jahre zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und Organisation (z.B. Satzung, Ordnungen) oder Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Diese Beschlüsse sind für alle Untergliederungen bindend. Außerdem wählt die Bundestagung den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums (einschl. Stellvertreter) sowie die Revisoren.

Die Bundestagung wird gebildet aus den gewählten Delegierten der Landesverbände (deren Anzahl bestimmt sich nach einem von der Mitgliederzahl der Landesverbände abhängigen Schlüssel) und den Mitgliedern des Präsidiums.

Präsidialrat

Der Präsidialrat ist das höchste Beschlussorgan der DLRG zwischen den Bundestagungen und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Ihm obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Bundestagung vorbehalten sind. Er setzt sich zusammen aus den Präsidenten der Landesverbände und den Mitgliedern des Präsidiums.

Präsidium

Um bei dem Bild unseres Staates zu bleiben: Während die Bundestagung und der Präsidialrat die "gesetzgebenden" Organe sind, stellt das Präsidium die "Regierung" des Bundesverbandes der DLRG auf Bundesebene dar. Es ist das eigentliche Leitungsorgan der DLRG, das für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Beschlüsse der Bundestagung und des Präsidialrats verantwortlich ist. Es arbeitet nach einem aufgabenorientierten Ressortprinzip. Seine Mitglieder sind, mit Ausnahme des Kraft Amtes einbezogenen Generalsekretärs, gewählt und ehrenamtlich tätig.

Ressorttagungen

Zur Vorbereitung von Entscheidungen der Organe des Bundesverbandes gibt es Ressorttagungen, die vom Ressortleiter des Präsidiums geleitet werden. In der Ressorttagung werden die Landesverbände durch einen gewählten Ressortverantwortlichen vertreten. Aufgabe der Ressorttagungen ist es insbesondere:

Schieds- und Ehrengericht

Das Schieds- und Ehrengericht gehört ebenfalls zu den satzungsgemäßen Organen und wird der Vollständigkeit halber erwähnt. Es hat die Aufgabe, innerverbandliche Konflikte zu lösen und das Ansehen der DLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. Näheres regelt die Schieds- und Ehrengerichtsordnung der DLRG.

Kuratorium

Der Bundesverband beruft ein bis zu 20 Personen umfassendes Kuratorium mit beratender Funktion. Seine Mitglieder sind in der Regel herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Landesebene

Die DLRG gliedert sich in 19 Landesverbände mit eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss jedoch mit der Bundessatzung in Einklang stehen und bedarf der Genehmigung des Präsidiums.

Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (einschließlich Schieds- und Ehrengericht). In den Landesverbänden werden die Delegierten gewählt, die ihren Verband in der Bundestagung vertreten.

Es gibt die Landesverbände: Baden, Bayern, Berlin, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen und Württemberg.

Bezirksebene

Wenn die Bezirke nicht selbst örtliche mitgliederführende Gliederung sind, stellen sie im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsgruppen repräsentierten Mitgliederbasis dar. Es gibt aber auch Stadtbezirke (in kreisfreien Städten), die selbst die mitgliederführende Basis darstellen und keine Ortsgruppen gebildet haben.

Die Bezirke - egal ob mit oder ohne Ortsgruppen - sind ähnlich strukturiert wie der Bundesverband und die Landesverbände. Sie haben eine eigene Satzung und die vergleichbaren Gremien (Bezirkstagung, Bezirksrat, Bezirksvorstand).

In der Bezirkstagung werden die Delegierten des Bezirks für die Landesverbandstagung gewählt.

Ortsverbände

thumb|250px|DLRG-Haus und Fahrzeug in Remscheid-Kräwinkelerbrücke (an der Wuppertalsperre) http://www.dlrg.de/Gliederung/Nordrhein/Remscheid (Die alte Bezeichnung "Ortsgruppen" soll nach und nach durch den Begriff "Ortsverband" ersetzt werden)

Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ortsgruppen. Ihnen obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Breitenausbildung in Erster Hilfe, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserrettung, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.

Die Ortsgruppen sind die eigentlichen Vereine in der DLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Neben den "schönen" Dingen fallen dort auch alle die Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhalten. Dafür gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe. Wie in den anderen Hierarchieebenen auch finden wir wieder als vergleichbare Gebilde die Ortsgruppentagung und den Vorstand.

Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung, Bezirkstagung) je nach Satzung in der Regel nur alle drei oder vier Jahre zusammentreten, tritt die Ortsgruppentagung einmal im Jahr zusammen. Vorstandswahlen erfolgen aber auch hier in der Regel nur alle drei oder vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).

Ortsgruppen können auch Stützpunkte haben. Stützpunkte sind kleine Ortsgruppen die aufgrund von zuwenig Mitgliedern nicht alle Ämter besetzen können und oft auch nicht das Geld für die Selbständigkeit haben.

DLRG-Jugend

Wie in vielen anderen Organisationen hat sich auch in der DLRG auf allen Ebenen eine aktive Jugend herausgebildet, die sich vor allem der Jugendarbeit widmet. Jugendlicher im Sinne der DLRG ist, wer das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Die DLRG-Jugend ist eine eigenständige Organisation. Sie hat ihre eigene Vorstände, Beisitzer, Kasse, usw... .

Die DLRG - Jugend sind alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Sie ist integrierter Teil des Gesamtverbandes und in ihrer Selbstständigkeit öffentlich anerkannter Jugendverband. Sie gibt sich eine eigene Ordnung, wählt ihre Gremien unabhängig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.

In ihrer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlt sich die DLRG-Jugend den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität und Ganzheitlichkeit verpflichtet.

Diese Prinzipien bedeuten, daß sie sich für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen einsetzt. Sie engagiert sich dafür, daß sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen will sie mitgestalten.

Die DLRG-Jugend versteht sich als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Oberste gleichberechtigte Ziele der DLRG-Jugend sind:

Baderegeln der DLRG

siehe auch: Baderegeln

Weblinks

See also: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., 19. Oktober, 1912, 1913, 28. Juli, Adler (Wappentier), BAGEH, BOS-Funk, Bad Nenndorf, Baderegeln