Domaingrabbing
Der englische Begriff Domaingrabbing bezeichnet das missbräuchliche Reservieren einer Domäne.
Im Gegensatz zum Cybersquatting (Cyberbesetzen) bei dem vorrangig bekannte Domainnamen (z.B. ibm.com) reserviert und zu überhöhten Preisen dem jeweiligen Unternehmen offeriert werden, beschränkt sich Domaingrabbing auf die Reservierung von Gattungsbegriffen. So werden beispielsweise Worte des täglichen Gebrauchs in sämtlichen Formen und Top Level Domänen registriert (z.B. haarföhn.de, e-haarföhn.net, elekronischer-haarföhn.com, usw.) Ziel ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen, oder durch deren aktive Benutzung Besucher zu suggerieren eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Content nicht mehr viel mit dem Domainnamen zu tun hat. Besonders populär ist diese Methode bei Dialer-Anbietern, welche die Bekanntheit einer Domain ausnutzen und eine ähnlich geschriebene Domain für sich registrieren.
Davon abzugrenzen ist legaler Domain-Handel von beschreibenden Domains, wie er zum Beispiel auf Domainbörsen stattfindet.
Im JuraWiki versucht man gerade, ein paar rechtliche Informationen zu dem Thema zu sammeln: http://jurawiki.de/DomainGrabbing
Weblinks
Siehe auch: Domainnamensrecht, Reverse Domain Hijacking
