Dosenpfand

thumb|right|200px|Seit 1. Januar 2003 gilt das Dosenpfand. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein Zwangs-Pfand für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell in Pfandflaschen angeboten werden. Das so genannte Dosenpfand erstreckt sich damit nicht nur auf Getränkedosen, sondern auch auf Einweg-Glasflaschen, Einweg-PET-Flaschen und in seltenen Fällen auf Getränkekartons.

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen, ist die Verpackungsverordnung, welche 1991 von der damaligen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.

Das Dosenpfand trat unter der rot-grünen Bundesregierung in Kraft, weil bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war. Betroffen sind alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Verpackungen für Milch, Wein, Sekt und Spirituosen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für Alsterwasser das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Getränkekartons werden bepfandet wenn stilles Mineralwasser enthalten ist.

Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern sind 50 Cent zu bezahlen. Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.

Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte haben zum Jahreswechsel Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen. Andere nehmen Einwegverpackungen gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück. Einige Lebensmittel-Handelsketten (z.B. Lidl, Aldi) bedrucken die Etiketten mit einem Logo und gewährleisten so, dass nur die dort gekauften Verpackungen zurückgenommen werden.

Inhaltsverzeichnis

Der Streit um das Dosenpfand

Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.

Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und führten am 1. Oktober 2003 (zunächst war Frühjahr 2003 geplant) ein bundesweites Rücknahmesystem ein. Darauf hatte sich der Einzelhandelsverband mit den Automatenherstellern geeinigt.

Im Vorfeld wurde von den Handelsvereinigungen immer wieder versucht, die Einführung eines Rücknahmesystems zu stoppen und die Vereinbarung mit der Bundesregierung zu brechen, so zum Beispiel im Juni 2003. Als Grund wurde Rechtsunsicherheit angegeben. Aber zwei Wochen später wurde doch noch eine Einigung gefunden und die Einführung des Systems beschlossen. Einige Supermarktketten beschlossen aber auch pfandpflichtige Einwegverpackungen aus dem Sortiment zu nehmen.

Gestritten wurde auch über die zahlreichen Insellösungen.

Die verschiedenen Pfandsysteme

P-System und VfW/Spar-System

Seit dem 1. Oktober 2003 ist die Pfandrückgabe vereinfacht. Alle Händler die pfandpflichtige Einwegverpackungen in Verkehr bringen, müssen Verpackungen gleicher Art, Form und Größe wieder zurücknehmen und das Pfand erstatten. Dies unabhängig davon, an welchem Rücknahmesystem er sich beteiligt. Der Handel und die Getränkeabfüller haben bereits Rücknahmesysteme aufgebaut. Im Wesentlichen gibt es dabei zwei verschiedene Wettbewerber beziehungsweise Modelle. Das so genannte P-System und das VfW/Spar-System. Damit gibt es zwar kein bundesweit einheitliches System, der Verbraucher merkt jedoch nichts davon, da die beiden Modelle miteinander kompatibel sind, beide Betreiber rechnen über eine Clearingstelle miteinander ab. Beim P-System sind Dosen und Einwegflaschen mit einem "P" gekennzeichnet, außerdem ist ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System betreibt der Großhändler Lekkerland-Tobaccoland an rund 70.000 Tankstellen, Kiosken, Kaufhäusern, Lebensmittelmärkten, Bäckereien und Getränkemärkten. Am VfW/Spar-System beteiligen sich bundesweit etwa 100.000 Verkaufsstellen. Hier wird zunächst noch mit einem Pfandcoupon gearbeitet, darum muss der Kunde zunächst weiterhin Dosen und Einwegflaschen zusammen mit dem Pfandcoupon zurückgeben. Dieser Coupon ist jedoch - anders als bisher - bundesweit einheitlich und an allen Verkaufsstellen angenommen. Bis zum 1. Oktober 2004 soll dieser Coupon durch einen elektronisch lesbaren Aufkleber oder einen Direktaufdruck auf der Verpackung ersetzt werden.

Daneben gibt es noch weitere, regionale, Rücknahmesysteme.

Die Insellösung

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gibt es die so genannten "Insellösungen" der großen Discounter, wie Aldi, Lidl, Plus oder REWE. Diese vertreiben in der Regel keine Markenprodukte, sondern Eigen- beziehungsweise Handelsmarken in speziellen, an der Form erkennbaren Flaschen. Die Flaschen werden nur vom jeweiligen Discounter verkauft und können auch nur dort zurückgegeben werden. Auch diese Insellösungen funktionieren bundesweit und ohne Kassenbon oder Pfandmarke. Weitere Insellösungen gibt es von verschiedenen Getränkeherstellern, beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, um die kleinen Geschäfte zu entlasten. Diese können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Dies entspricht der Regelung der Verpackungsverordnung. Wer nur Getränkedosen anbietet, braucht keine PET-Flaschen zurück nehmen, oder wer nur Biersorten eines Herstellers im Sortiment hat, braucht die Verpackungen der anderen Hersteller nicht zurück zu nehmen.

Auswirkungen für das Mehrweg-System

Ende Juni 2003 gingen den 1200 deutschen Brauereien aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Mehrweggetränken die Leergutkästen aus. Rund eine Million Kästen sollen gefehlt haben.

Weitere Entwicklung

Im Mai 2004 meldete das Duale System Deutschlands Umsatzrückgänge von ca. 5%, die auf die Einführung des Einwegpfands zurückzuführen sind. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte dennoch diese Meldung, zeigte sie doch, dass das Pfand wirkt, und verwies des Weiteren auf die ebenfalls sauberen Grünanlagen.

Die in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Der Bundesrat hat daher am 17. Dezember 2004 zu Veränderungen sein Plazet gegeben. Die Zustimmung von Bundesregierung und Bundestag wird erwartet.

Von 2006 an beträgt danach das Pfand einheitlich 25 Cent und gilt auf unbestimmte Zeit für Einweg-Getränkebehälter. Zum bisher gewohnten Pfand für Bier, Wasser und Limonade in Dosen und Wegwerfflaschen kommen Alcopops und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, man denke an Eistee, hinzu. Verschont von der Pfandpflicht werden Säfte, Wein und Milch sowie grundsätzlich auch Getränke in umweltfreundlichen Wegwerfverpackungen (Getränkekartons). Die so genannten Insellösungen entfallen ersatzlos. Wer Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss für solche Behälter bei Rückgabe auch Pfand an den Verbraucher zurückzahlen. Es ist künftig gleich, wo diese gekauft wurden oder wie sie aussehen. Mit der relativ langen Übergangsfrist sollen ausländische Hersteller mehr Zeit für die Vorbereitung auf die geänderte Regelung haben.

Siehe auch: Mehrweg, Pfand, Recycling, Bundesumweltministerium

Weblinks

Dosenpfand im Rest Europas

In den südlichen Ländern (Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich) ist das Dosenpfand unbekannt. Oft ist sogar die Mülltrennung, wie sie in Deutschland praktiziert wird, unbekannt.

Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen, in Schweden gibt es seit 1984 das Dosenpfand und einziger Lizenznehmer ist die Firma Retourpack. Dort existieren flächendeckend Automaten die die zurückgenommenen Dosen platt drücken und Retourpack ersetzt dem Verkäufer automatisch das Pfand. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Dosen. Die Rückgaberate erreicht etwa 85% und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90%.

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war in beiden Ländern unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. Das Pfand in Schweden hatte allerdings nicht den erhofften Erfolg, es werden dreimal so viele Dosen wie Pfandflaschen verkauft.

In der Schweiz ist der Dosenpfand ebenfalls unbekannt. Depot, so die Schweizer Bezeichnung für Pfand, auf Getränkeflaschen kennt man heute kaum noch - im Gegensatz zu früher, wo Glas- sowohl als auch PET-Flaschen einen Depot hatten. Die größte Schweizer Lebensmittelkette Migros schaffte 2002 das Depot auf Glas- und PET-Flaschen ab, die Begründung der Migros kann man im folgenden Weblink finden: http://www.miosphere.ch/d/trackingstorys/pet_d.php3.

Aktuelle Debatte: Das Dosenpfand könnte bald auch für Wein und Saft gelten.

See also: Dosenpfand, 1. Januar, 1. Oktober, 17. Dezember, 1984, 1991, 1998, 2002, 2003, 2004