Dreyfus-Affäre

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Die Hütte von Alfred Dreyfus auf der Teufelsinsel

Als Dreyfus-Affäre wurde der Fall des aus dem Elsass stammenden jüdischen Artilleriehauptmanns im französischen Generalstab Alfred Dreyfus bekannt, der in der III. Französischen Republik Ende des 19. Jahrhunderts wegen angeblicher Spionage zu Verbannung und Haft verurteilt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf

Die Verurteilung Dreyfus'

Ihren Anfang nahm die Affäre am 25. September 1894, als eine Putzfrau in der deutschen Botschaft in Paris, die auch als französische Agentin tätig war, im Papierkorb des deutschen Militärattaches Schwarzkoppen einen Brief entdeckte. In diesem Schriftstück, dem so genannten "Bordereau", befand sich eine Liste geheimer französischer Dokumente, und die Ankündigung, eben diese zu übergeben.

Im Generalstab verdächtigte man bald - eher auf Grund des dort weit verbreiteten Antisemitismus denn von Beweisen - Dreyfus als Spion und beschuldigte ihn des Landesverrates. Am 15. Oktober wurde er verhaftet.

Er wurde in Paris vor ein Militärgericht gestellt. Da es aus Sicht des Generalstabes kaum möglich war, das eigentliche Beweisstück zu veröffentlichen, ohne Deutschland gegenüber selbst Spionage zugeben zu müssen, wurden bereits in diesem nichtöffentlichen Verfahren gefälschte Beweise verwandt und Beweisstücke von der Anklage lediglich den Richtern gezeigt, nicht jedoch ausgehändigt und auch nicht der Verteidigung zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden sowohl Richter als auch Öffentlichkeit und Verteidigung über die Herkunft des (im Detail unbekannten) Beweisstückes im Dunkeln gelassen. Alles in allem handelte es sich um ein Verfahren, in dem für Dreyfus und seine Anwälte nur ein Freispruch möglich erschien: Die Anklage verfügte über kein Motiv und Schriftgutachten fielen negativ aus und so konnte das Beweisstück nur dadurch Dreyfus zugeschrieben werden, dass er angeblich seine eigene Handschrift nachgestellt hätte und somit die Unterschiede zustande gekommen seien.

Trotzdem war der Schuldige für den Großteil der Öffentlichkeit klar: Alfred Dreyfus! Bereits die ersten Zeitungen, die in Frankreich über den Fall berichteten, betonten die jüdische Herkunft Dreyfus' und bedienten so weit verbreitete antisemitische Ressentiments. Hinzu kamen Aussagen des Kriegsministers General Auguste Mercier und anderer führender Militärs, die öffentlich Dreyfus als schuldig deklarierten. Im Oktober 1894 verkündete Mercier in der Zeitung Le Figaro: "Die Schuld ist absolut erwiesen." Zwar widerrief Mercier auf Drängen des Ministerpräsidenten Dupuy diese Stellungnahme, was diese Aussagen jedoch für viele lediglich noch glaubwürdiger machte.

Am Ende des Verfahrens und trotz teilweise starker Zweifel an seiner Schuld wurde Dreyfus am 22. Dezember 1894 zu lebenslanger Verbannung auf die Teufelsinsel (bei Cayenne, Französisch-Guayana) verurteilt.

Die öffentliche Wirkung auf das Urteil war überwiegend gegen Dreyfus gestimmt: Seine Schuld schien erwiesen, von den offensichtlichen Mängeln des Verfahrens hatten die wenigsten Kenntnis erhalten und selbst Dreyfus und seine Verteidiger glaubten zwar an einen Justizirrtum, jedoch nicht an die zielgerichtete Verurteilung eines Juden.

Am 5. Januar 1895 wurde Dreyfus öffentlich im Hof der École Militaire degradiert und traf am 21. Januar auf der Teufelsinsel ein.

Kampf um die Revision

Um die Wiederaufnahme des Prozesses bemühten sich anfangs vor allem Familienangehörige Dreyfus', wie seine Frau Lucie Dreyfus und sein Bruder Matthieu Dreyfus. 1896 entdeckt jedoch ein mit dem Fall betrauter General, Georges Picquart, zufällig Beweise, die den wahren Schuldigen benennen. Picquart wendet sich an den Generalstab, der jedoch aus Prestigegründen den wahren Schuldigen deckte. Es handelte sich dabei um den Generalstabsoffizier Major Marie Charles Ferdinand Walsin-Esterhazy, der, hoch verschuldet, seinen aufwendigen Lebensstil durch Spionage zu finanzieren versuchte. Versuche zur Wiederaufnahme des Prozesses scheiterten jedoch zunächst am Widerstand des Generalstabs. Um die Beweislast gegen Alfred Dreyfus zu verstärken wurden darüber hinaus von Oberstleutnant Hubert-Joseph Henry eine Reihe von angeblichen Beweisen gefälscht, welche die Position des Generalstabes unterstützen und im Falle einer eventuellen Revision für eine erneute Verurteilung Dreyfus' sorgen sollten.

Mathieu Dreyfus beschuldigte im November 1897 öffentlich Esterhazy, der eigentlich Schuldige zu sein, woraufhin General Picquart versetzt und - als Informationen seiner Ermittlungen an die Dreyfus-Anhänger gingen - selbst angeklagt wurde. Allerdings konnte sich der Generalstab eines Prozesses gegen Esterhazy nicht mehr erwehren, da der öffentliche Druck nach den Enthüllungen stark zunahm. Esterhazy wird jedoch im Prozess am 11. Januar 1897 freigesprochen.

[[Bild:Caran d'Ache - Un diner en famille (Dreyfus).jpg|thumb|right|329px|Karikatur aus Le Figaro 14. Februar 1898.
Oben: "Vor allem, lasst uns nicht über die Dreyfus-Affäre reden!"
Unten: "...Sie haben davon geredet..."]] Es entwickelte sich in der Öffentlichkeit eine lebhafte Diskussion über die Schuld oder Unschuld von Dreyfus. Für schuldig hielten ihn vor allem Konservative, Katholische Kirche und Angehörige der Armee. Auf der anderen Seite standen die Republikaner und die Sozialisten. Am 13. Januar 1898, zwei Tage veröffentlichte Émile Zola in Georges Clemenceaus Literaturzeitung L'Aurore seinen offenen Brief J'accuse (Ich klage an) an den französischen Präsidenten Félix Faure.

Dies und der Umstand, dass sich ein neues, Dreyfus belastendes Dokument als Fälschung erwies, bewog den Kassationsgerichtshof dazu, das Urteil zu verwerfen. Bei der erneuten Verhandlung befanden die Richter Dreyfus am 9. September 1899 erneut für schuldig. Allerdings billigte ihm das Gericht mildernde Umstände zu und reduzierte das Strafmaß auf 10 Jahre. Um die Situation zu entspannen, begnadigte ihn der Präsident Frankreichs umgehend. Dreyfus wurde zum Major befördert und trat wieder in die Armee ein. Rehabilitiert wurde er erst am 11. Juli 1906, als der Kassationsgerichtshof auch das zweite Urteil aufhob.

Auswirkungen

Die Dreyfus-Affäre wird oft als Gipfelpunkt der damals in Frankreich weit verbreiteten antisemitischen Ressentiments gesehen. Theodor Herzl, der als Journalist den ersten Prozess beobachtete, veröffentlichte 1896 sein Buch Der Judenstaat, in dem er einen eigenen Staat für die Juden forderte und den Zionismus begründete.

Die Folgen der Affäre für die gesellschaftliche Ordnung in Frankreich waren außergewöhnlich. In den Augen vieler hatte sich die Katholische Kirche durch ihren Antisemitismus und ihre vielerorts überkommene, reaktionäre und rigide Moralordnung endgültig bloßgestellt, so dass das Schulwesen radikal säkularisiert wurde, um ihren Einfluss auf die künftigen Generationen zu minimieren. Die in den Wahlen von 1902 siegreichen Linken veranlassten die Schließung von etwa zweitausendfünfhundert kirchlich geführten Schulen, nachdem schon im Jahr zuvor durch ein neues Vereinsgesetz auch Ordensgemeinschaft die - mit strengen Auflagen verbundene - Anerkennung als Verein beantragen mussten. Ordensmitglieder durften nicht mehr als Lehrer dienen, Kruzifixe und religiöse Symbole wurden aus den Gerichtssälen entfernt. Aus Gründen der Neutralität wurden auch die anderen Konfessionen in diese Regelungen mit eingeschlossen, auch wenn sich deren Haltung von der des katholischen Klerus deutlich abgrenzte. Mit dem "Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat" vom 9. Dezember 1905 kündigte die französische Regierung schließlich auch das Konkordat von 1802 mit dem Vatikan einseitig auf.

Die "Lois Combes" von 1905 nach dem Sieg der Linken von 1902 führten zur heute noch vollständigen Trennung von Staat und Kirche: Es gibt also keine staatliche Finanzierung der Kirche, alle Kirchenbauten gehören seitdem dem Staat und der Religionsunterricht an Schulen ist freiwillig. Der Streit um das muslimische Kopftuch an französischen Schulen ist auch auf diesem Hintergrund zu sehen.

Film

Literatur

Weblinks

siehe auch: Justizirrtum

See also: Dreyfus-Affäre, 11. Januar, 11. Juli, 13. Januar, 15. Oktober, 1802, 1894, 1895, 1896, 1897