Deutschschweizer Gebärdensprache

Deutschschweizer Gebärdensprache
Gesprochen in: Schweiz, Liechtenstein
Sprecher: ca. 6 000
Linguistische
Klassifikation:
Offizieller Status
Amtssprache in: -
Sprachcodes
ISO 639-1: -
ISO 639-2: sgn sgn
SIL: sgg

Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) ist eine Gebärdensprache, die von den deutschschweizer Gehörlosen sowie den dort ausgebildeten Dolmetschern verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Dialekte

In der Deutschschweiz unterscheidet man zwischen fünf Gebärdendialekten, dem Zürcher, Berner, Basler, Luzerner sowie dem St. Galler Dialekt. Dies, da es in jeder dieser Region eine Gehörlosenschule gibt und die Gebärdensprache den dortigen Kindern untereinander weitergegeben wird (auch wenn es in bestimmten Schulen bis vor kurzem verboten war).

Die Dialekte untereinander sind sich ähnlich. Trotzdem sind eindeutige Unterschiede vorhanden, so dass man erkennen kann, von welchem Teil der Schweiz der Gebärdende stammt. Mit der zunehmenden Mobilität werden diese Dialekte jedoch auch immer mehr vermischt.

Die DSGS ist verwandt mit der österreichischen Gebärdensprache sowie der deutschen Gebärdensprache, da die Gebärdensprache zum Teil auch von der deutschen Lautsprache beeinflusst worden ist.

Merkmale der DSGS

Die DSGS ist im Vergleich zur American Sign Language (ASL) noch stark oralbetont. So wird zu fast jeder Gebärde die entsprechenden Lippenbewegungen lautlos "mitgesprochen". Anders ausgedrückt an Hand eines Beispiels: wenn der (rechtshändige) Gehörlose die rechte Hand zu einer Faust ballt und diese an seiner rechten Wange zwei- bis dreimal klopft (wobei alle Finger mit Ausnahme dem Daumen die Wange berühren), dann weiß der Gegenüber, er sagt "Mutter". Trotzdem bewegt er seinen Mund und sagt tonlos auch "Mutter". Dies ist ein Nebeneffekt der oralen Schulausbildung (siehe nächster Abschnitt). Im ASL dagegen bleibt der Mund zu.

DSGS in Schulen?

In den meisten Schweizer Gehörlosenschulen war die Gebärdensprache bis in die 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts verboten, es wurde gar als Affensprache betrachtet. Das Umdenken fand erst zur Jahrtausendwende statt. Jetzt laufen in der Schweiz Projekte, gehörlose Kinder bilingual zu erziehen. Das heißt, dass sie in Schulen sowohl die Lautsprache wie auch die Gebärdensprache verwenden dürfen. Es wurde in Studien nachgewiesen, dass dies Gehörlose eher fördert als benachteiligt, da sie jetzt auch in ihrer natürlichen Sprache, der Gebärdensprache, kommunizieren dürfen.

Gehörlosenschulen in der Schweiz allgemein

Gehörlosenschulen gibt es in Wollishofen (Zürich), Riehen (bei Basel), Münchenbuchsee (bei Bern), Hohenrain (bei Luzern) sowie am Rosenberg in St. Gallen. Einzig in Zürich existiert eine Sekundarschule, die restlichen begnügen sich mit Realschulen. Begabte Gehörlose sind also fast gezwungen, die Oberstufe in Zürich zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist die Schweizer Schwerhörigenschule Landenhof in Unterentfelden bei Aarau. Dort können Gehörlose die Sekundar- sowie die Bezirksschule absolvieren. Diese Schule ist aber eher für Schwerhörige gedacht und Gehörlose haben dort eher Mühe, den Stoff mitzuverfolgen.

In der Deutschschweiz gibt es nur eine einzige Berufsschule für Hörgeschädigte, die BSfH in Zürich Oerlikon. Die Schule bildet Lehrlinge in allen Berufen aus und bietet eine BMS (Berufsmittelschule) an.

Anerkennung vom Staat

Auf Staatsebene

Die DSGS ist vom Staat im Gegensatz zu den Gebärdensprachen der benachbarten Nationen noch nicht offiziell anerkannt. Die Schweizer Gehörlosen kämpfen deswegen dafür, dass die Gebärdensprache in der Schweizer Verfassung als offizielle Landessprache anerkannt wird. So wurde unter anderem bemängelt, dass Gebärdendolmetscher vom Staat nicht richtig unterstützt werden und die Schweiz daher einen chronischen Mangel an Gebärdensprachdolmetschern aufweist.

Die Schweiz hat ein Bedürfnis auf rund 150 Gebärdensprachdolmetscher. Momentan sind jedoch nur rund 40 Dolmetscher vorhanden, so dass viele Dolmetscherbestellungen gar nicht erfüllt werden können. Vor Sommer 2004 waren gar nur 25 Dolmetscher vorhanden. Eine weitere Aufstockung der Dolmetscheranzahl ist frühestens 2007 möglich, da die Ausbildung neuer Dolmetscher vier Jahre dauert und der nächste Abschlusstermin 2007 ist. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass die Schweiz vier Landessprachen hat und somit Dolmetscher für die Deutsch-, Französisch- und Italienischschweizer Gebärdensprache ausgebildet werden müssen.

Auf Kantonsebene

Auf Kantonsebene anerkennt der Kanton Zürich seit der angenommenen Volksabstimmung am 27. Februar 2005 als einziger Kanton der Schweiz die Gebärdensprache verfassungsmässig. Im Verkehr mit den Behörden des Kantons muss die Gebärdensprache daher auf Verlangen eingesetzt werden.

Weblinks

See also: Deutschschweizer Gebärdensprache, 2005, 2007, 27. Februar, Aarau, American Sign Language, BMS, Basel, Berufsschule