Durchschnittsentgelt
Das Durchschnittsentgelt ist eine dynamische Rechengröße, die im deutschen System der gesetzlichen Sozialversicherung verwendet wird. Sie wird durch Rechtsverordnung durch die Bundesregierung entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer bestimmt.
Das Durchschnittsentgelt findet Verwendung zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, indem das persönliche Entgelt zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres ins Verhältnis gesetzt wird.
Das Durchschnittsentgelt ist ebenso Grundlage zur Ermittlung der Bezugsgröße.
Das Durchschnittsentgelt betrug im Jahre
- 2003: 29230 €
- 2002: 28626 €
- 2001: 55216 DM
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