E-Government

Der Begriff E-Government wird in zwei Bedeutungen verwendet:

  1. Er ist im weiteren Sinn ein Oberbegriff von E-Administration, E-Democracy und E-Justice, siehe E-Government (im weiteren Sinn).
  2. Er ist im engeren Sinn ein Synonym für E-Administration, da die Begriffe E-Democracy und E-Justice bei staatlichen Institutionen außerhalb der Exekutive etabliert sind und insbesondere in der Praxis das Hauptaugenmerk des E-Governments seit langem auf die Exekutive gerichtet ist, siehe E-Government (im engeren Sinn).
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See also: E-Government, E-Administration, E-Democracy, E-Government (im engeren Sinn), E-Government (im weiteren Sinn), E-Justice, Exekutive