Edikt
Ein Edikt (von lat. edicere, verkündigen) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.
In der Neuzeit steht der Begriff vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zu Ordonnanz).
Siehe auch
- Portal und Themenliste Rom
- Toleranzedikt von Nikomedia
- Toleranzedikt von Mailand
- Edikt contra Origenes
- Wormser Edikt
- Edikt von Villers-Cotterêts
- Edikt von Nantes
- Edikt von Fontainebleau
- Edikt von Potsdam
