EG-Vermittlerrichtlinie

Die EG-Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung) wurde am 15. Januar 2003 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und muss binnen 2 Jahren von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgewandelt werden.

Sie ersetzt die "Empfehlung über Versicherungsvermittler" vom 18. Dezember 1991, nach der die Marktteilnehmer der Mitgliedsstaaten auf freiwilliger Basis Qualitätskriterien bei den Versicherungsvermittlern einführen sollten und die u.a. in Deutschland nicht erfüllt wurde.

Die Richtlinie wurde notwendig um zum einen die Dienstleistungsfreiheit für den Bereich der Versicherungsvermittlung zu ermöglichen und zum anderen, um Gedanken des Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen. In der Richtlinie sind folgende wesentliche Punkte geregelt:

  1. Eintragung der Vermittler in ein öffentlich zugängliches Register
  2. Informationspflichten für den Vermittler
  3. Beratungs- und Dokumentationspflichten
  4. Einrichtung einer Schlichtungsstelle
  5. Sicherung von Kundengeldern.

Für die Registrierung ist ein guter Leumund, der Nachweis von kaufmännischen und fachlichen Kenntnissen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung oder - bei firmengebundenen Vermittlern - eine Haftungsübernahmebestätigung durch einen Versicherer erforderlich. Übergangsregelungen für bereits tätige Vermittler sind zu erwarten. Neue gesetzliche Anforderungen an die Vermittlertätigkeit sind jedoch von bereits tätigen Vermittler ebenso zu erfüllen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige Land in der EU, das bis heute keine Gewerbeerlaubnis für Versicherungsvermittlers kennt. Daraus resultiert u.a. dass die freizügige Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU für deutsche Marktteilnehmer nicht gilt, da sie keine Zulassung ihres Herkunftslandes nachweisen können.

Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationale Standesregelungen (Gesetze) ist in Deutschland nicht fristgerecht zum 15. Januar 2005 umgesetzt worden. Deutschland verstößt damit ein neuerliches Mal gegen europäisches Recht. Die nunmehr zum 1. Januar 2006 geplante Gesetzesinitiative sieht derzeit vor, zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern einen neuen § 34 d GewO einzuführen. Es wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf nicht absolut richtliniengetreu umgesetzt werden wird sondern vielmehr zahlreiche Ausnahmen und Sonderregeln insbesondere für firmengebundene sowie nebenberuflich tätige Vermittler beinhalten wird.

Die für Herbst 2005 in Aussicht gestellten Neuwahlen des Deutschen Bundestages könnten die Richtlinienumsetzung weiter verzögern. Während offizielle Stellen von "nicht mehr in 2005" sprechen, erwarten Marktbeobachter eine Umsetzung "nicht mehr vor Sommer 2006".

Weblinks

Vermittler

See also: EG-Vermittlerrichtlinie, Bundesrepublik Deutschland, EU, Leumund, Richtlinie (EG), Verbraucherschutz, Versicherungsvermittler