Eheband
Der Begriff Eheband wird im katholischen Eherecht verwendet. Wird von einem bestehenden Eheband gesprochen, so ist damit gemeint, dass eine kirchenrechtlich gültige Ehe besteht. Das Eheband besteht ab der kirchenrechtlich gültigen Abgabe des Ehekonsenses bis zum Tod eines Partners oder der Eheauflösung.
Ein bestehendes Eheband stellt ein Ehehindernis göttlichen Rechts dar, d.h. es ist nicht möglich, eine zweite Ehe einzugehen, solange die erste noch besteht. Es ist auch nicht möglich, einen Dispens von diesem Hindernis zu erlangen. Unter Umständen kann es aber zweifelhaft sein, ob ein Eheband überhaupt besteht. In solchen Fällen kann ein Eheprozess gegen die Annahme des Bestehens eines Ehebandes, also gegen die Annahme der Gültigkeit der Ehe, geführt werden.
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Kategorie:Katholizismus
