Ehrendoktor
Ein Ehrendoktor (Dr. h.c.; Dr. e.h.; honoris causa, 'ehrenhalber') ist eine Ehrenauszeichnung, die von einer Fakultät einer Universität für besondere Verdienste verliehen wird.
Die Ehrendoktorwürde wird in der Regel für hervorragende Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet verliehen. Im Gegensatz zur Promotion ist zur Verleihung eines Ehrendoktorates keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten.
In der Regel wird durch den Geehrten eine Antrittsvorlesung gehalten.
Beispiel für ein Ehrenpromotionsverfahren (Universität Augsburg)
Das Ehrenpromotionsverfahren ist auf begründeten Antrag der Mehrheit der Professoren des Fachbereichsrats einzuleiten. Der Fachbereichsrat bestellt mindestens zwei fachlich zuständige Professoren zur Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen der zu ehrenden Persönlichkeit. Der Antrag und die Gutachten sind den Mitgliedern des Fachbereichsrats und allen Professoren des Fachbereichs vorzulegen. Diese können innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abgeben. Über die Verleihung des Ehrendoktorgrades entscheidet der Fachbereichsrat unter Würdigung des Antrags und der Gutachten sowie der vorgelegten Stellungnahmen. (Auszug aus § 29 der allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg)
Siehe auch: Doktor, Promotion (Doktor)
Kategorie:Lateinische Phrase
Kategorie:Auszeichnung
