Eingetragener Verein
Eingetragener Verein
Dieser Artikel scheint thematisch einem anderen zu gleichen. Hilf mit, die Artikel unter einem Lemma zu vereinigen oder inhaltlich besser voneinander abzugrenzen.
Der Doppeleintrag wird auch unter Artikel zum gleichen Thema diskutiert. Vermerke dort bitte auch Hinweise auf andere Diskussionen zur Problematik und streiche erledigte Einträge, um die Liste aktuell und übersichtlich zu halten! Sollte sich wirklich kein Eintrag auf besagter Seite befinden, füge ihn bitte hinzu!
Der Doppeleintrag zum Artikel Eingetragener Verein befindet sich unter Verein. –Birger (Diskussion)
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen. Wenn du meinst, dass dieser Artikel nicht gelöscht werden sollte, beteilige dich bitte an der Diskussion auf der im Link unten angegebenen Seite. Über die Löschung wird nach sieben Tagen entschieden. Während dieser Zeit ist es natürlich möglich, den Artikel zu erweitern und zu verbessern.
Falls du der Autor des Artikels bist, lies dir bitte vorher Wikipedia:Was bedeutet ein Löschantrag durch.
Ein eingetragener Verein (Abk. e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.
In Deutschland wird der eingetragene Verein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert (§§ 21 - 79 BGB):
- „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“
Mindestvoraussetzung für die Gründung eines Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind.
Der eingetragene Verein besitzt im Regelfall die Organe Mitgliederversammlung und Vorstand. Er stellt eine juristische Person dar, das heißt für Verbindlichkeiten, die der Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung der Vorstandsmitglieder kommen.
Ins Vereinsregister eingetragene Vereinsnamen sind gewöhnlich Eigennamen, das nachgestellte e. V. ist jedoch kein Bestandteil dieses Eigennamens. Das Kürzel e. V. dient lediglich als Hinweis auf den Rechtsstatus des Zusammenschlusses (zum Beispiel in Briefköpfen oder in amtlichen Schriftstücken) und kann in der Regel weggelassen werden. Beispiel: Alle Sportvereine im Deutschen Sportbund sind eingetragene Vereine. Folglich könnte in einer Fußballtabelle mit 16 Mannschaften 16 Mal "e. V." stehen. Üblich und sinnvoll ist es aber, das in solchen Zusammenhängen durchgehend wegzulassen.
Siehe auch: Vereinsrecht in Deutschland, Vereinsgesetz
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div> Kategorie:Verein Kategorie:Gesellschaftsrecht
