Einheitsstaat
Als Einheitsstaat oder Zentralstaat bezeichnet man einen Staat, der nicht in Gliedstaaten wie Bundesländer oder Kantone gegliedert ist, sondern zentralistisch organisiert wird.
Im Gegensatz zum Föderalismus und Partikularismus hat der Zentralismus weniger Zwischeninstanzen und Zuständigkeiten.
In den letzten Jahrzehnten ist in vielen Ländern ein Trend zu Dezentralisierung und zur Einrichtung autonomer Regionen bis hin zur Föderalisierung zu beobachten. Tragender Gedanke dabei ist die Subsidiarität.
Dabei gibt es durchaus autonome Regionen deren Rechtsstellung gegenüber dem Einheitsstaat stärker ausgebaut ist als die mancher Gliedstaaten in föderalen Systemen. Im Einzelfall kann es auch umstritten sein, ob es sich um eine autonome Region oder um einen Gliedstaat handelt.
Auch Einheitsstaaten besitzen mitunter autonome Gebiete innerhalb ihrer Grenzen. Der Übergang zum Bundesstaat ist fließend. Ein Beispiel wäre das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, wo Schottland, Wales und Nordirland eigene Parlamente haben, der größte Teilstaat England aber nicht.
Beispiele für Einheitsstaaten:
- Ägypten
- Armenien
- Bulgarien
- Chile
- Volksrepublik China
- Dänemark
- Dominikanische Republik
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Haiti
- Honduras
- Kroatien
- Kuba
- Island
- Iran
- Irland
- Israel
- Italien
- Japan
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Mazedonien
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Slowakei
- Slowenien
- Schweden
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Zypern
- DDR ab 1952 (Auflösung der Länder)
