Einigungsvertrag

Basisdaten
Kurztitel: Einigungsvertrag
Voller Titel: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik über die
Herstellung der Einheit Deutschlands
Typ: völkerrechtlicher Vertrag
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: EV oder EinigV
FNA: 105-3
Vertragsstaaten: 2
Verkündungstag: 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885)
Aktuelle Fassung: 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718)

Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.

Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten ausgehandelt. Verhandlungsführer auf der Seite der Bundesrepublik war Wolfgang Schäuble, auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik Günther Krause.

Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt DDR zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990.

Neben vielen Einzelregelungen waren die Übernahme des westdeutschen Grundgesetzes sowie die Änderungen des Grundgesetzes Inhalt des Vertrages.

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See also: Einigungsvertrag, 1990, 3. Oktober, Abkürzung, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Demokratische Republik, Deutsche Wiedervereinigung, Fundstellennachweis, Grundgesetz